MarketTracerStory des Tages
29.10.2026
Der Kapazitätsmarkt bekommt seine erste Preisschildkontrolle

Deutschlands erste Kraftwerksausschreibung: Die Zuschläge fallen bis zum 3. November 2026 — überzeichnet, aber nicht gebaut

Die erste Ausschreibung nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) war beim Gebotstermin am 8. September deutlich überzeichnet — jetzt steht die Zuschlagsentscheidung unmittelbar bevor. Die Bundesnetzagentur vergibt bis 3. November 2026 Zuschläge für 4.500 MW reduzierte Leistung (rund 5 GW Gaskraftwerke), die ab dem 1. November 2031 als Dunkelflauten-Absicherung bereitstehen sollen. Erstmals bepreist Deutschland damit Versorgungssicherheit per Kapazitätsmarkt statt allein über den Energy-Only-Markt.
4.500 MW
ausgeschriebene reduzierte Leistung, 1. Gebotstermin
Die erfolgreichen Gebote des ersten Ausschreibungstermins sollen spätestens am 3. November 2026 bekannt gegeben werden. (Bundesnetzagentur)
Volumen
4.500 MW, 15 Jahre
Ausgeschrieben sind 4.500 MW reduzierte Leistung als Langzeitkapazität mit Verpflichtungszeitraum von bis zu 15 Jahren ab 1. November 2031.
StromVKG, Gebotstermin 08.09.2026
Preisdeckel
244.000 €/MW/Jahr
Der Höchstgebotswert liegt bei 244.000 Euro je MW reduzierter Leistung und Jahr — Kritiker halten ihn für zu hoch angesetzt.
BNetzA-Festlegung, Höchstwert
Standort-Steuerung
Süd-Bonus 16.000 €
Gebote im netztechnischen Süden werden in der Reihung rechnerisch um 16.000 €/MW/Jahr abgesenkt, um Zubau dorthin zu lenken.
Reihungsregel, reduzierte Leistung
Marktsignal
Hohe Investitionsbereitschaft
Die Überzeichnung signalisiert starke Investitionsbereitschaft — ein zweiter Gebotstermin über erneut 4.500 MW folgt am 29. Dezember 2026.
2. Gebotstermin angekündigt
Umsetzungsrisiko
Turbinen, Gas, Standorte
Überzeichnung heißt nicht gebaut: knappe Turbinen-Lieferketten, ungeklärte Gasbeschaffung und Standortkonflikte gefährden die Realisierung.
Projektphase nach Zuschlag
Kostenfolge
Neue Umlage ab 2031
Die Vergütungen werden ab November 2031 über eine neue Umlage auf die Stromkunden gewälzt; das Finanzierungsgesetz ist erst für 2027 geplant.
Folgegesetz 2027
Gebotstermin 08.09.2026
4.500 MW, deutlich überzeichnet
→
Prüfung der Gebote
Teilnahmevoraussetzungen, Reihung
→
Zuschläge bis 03.11.2026
Klarheit für die Bieter
→
Betrieb ab 01.11.2031
Kapazitätsvergütung bis zu 15 Jahre
Was zu tun istTrading-Heads und Erzeugungsstrategen sollten die Zuschlagsliste am 3. November auf Standorte und Gebotswerte durchrechnen — sie definiert die ab 2031 verfügbare steuerbare Kapazität und die Höhe der künftigen Kapazitätsumlage. Potenzielle Bieter des zweiten Termins (29.12.) erhalten damit die erste Preisbenchmark.
03.11.2026
Spätester Zuschlagstermin
244.000 €
Höchstwert je MW red. Leistung/Jahr
~5 GW
Gaskraftwerkskapazität (brutto)
01.11.2031
Beginn Verpflichtungszeitraum
Quellen