MarketTracerStory des Tages
27.10.2026
AgNes vor der Rahmenfestlegung — und schon unter Beschuss

Die Netzentgelt-Reform entscheidet sich noch 2026 — ab 2029 zahlen Prosumer und Großverbraucher neu

Die Bundesnetzagentur will ihre Rahmenfestlegung AgNes (GBK-25-01-1#3) noch im Kalenderjahr 2026 beschließen — die Konsultation des 198-seitigen Entwurfs endete am 18.09.2026. Kern ist ein Grundpreis-Aufschlag von 70 bis 90 Prozent für Prosumer und die Ablösung des Leistungspreises durch einen Kapazitätspreis für Großverbraucher. Ein vom BSW-Solar beauftragtes Gutachten (15.10.2026) hält den Prosumer-Aufschlag für verfassungs- und unionsrechtswidrig — der Konflikt eskaliert kurz vor dem Beschluss.
01.01.2029
Geplanter Start der neuen Netzentgeltsystematik
Es ist weiterhin vorgesehen, die Festlegung noch im Kalenderjahr 2026 zu beschließen. (BNetzA, Festlegungsverfahren AgNes)
Prosumer
Aufschlag auf den Grundpreis
Entnahmestellen in der Niederspannung mit Eigenerzeugung hinter dem Anschluss zahlen künftig 70–90 % Aufschlag auf den Grundpreis.
ab 2029, inkl. Bestandsanlagen
Großverbraucher
Kapazitätspreis statt Leistungspreis
Oberhalb 100.000 kWh/a ersetzt ein Kapazitätspreis (€/kW·a) den Leistungspreis, mit Aufschlag bei Überschreitung der bestellten Kapazität.
>100.000 kWh/a
Schutz
20 Jahre Entgeltfreistellung
Für Bestandsanlagen gilt 20 Jahre ab Inbetriebnahme eine Freistellung; der Kapazitätspreis greift erst oberhalb 30 kW Anschlusskapazität.
Übergang bis 04.08.2029
Gutachten
Aufschlag soll rechtswidrig sein
RAin Dörte Fouquet attestiert dem Prosumer-Aufschlag im Auftrag des BSW-Solar erhebliche verfassungs- und unionsrechtliche Mängel.
15.10.2026, BSW-Solar
Zeitdruck
Beschluss noch 2026
Nach der Rahmenfestlegung folgen 2027 konkretisierende Verfahren; die BNetzA will eingegangene Stellungnahmen veröffentlichen.
Rahmen 2026 → Detail 2027
Was zu tun istVNB, Industrie mit Eigenerzeugung, Direktvermarkter und Stadtwerke sollten jetzt Betroffenheit (Prosumer-Portfolio, Kapazitätspreis-Exposure) kalkulieren und Bestandsschutz-Fristen (04.08.2029) prüfen — und das Rechtsrisiko eines Gerichtsverfahrens gegen den Prosumer-Aufschlag in die Planung einpreisen.
70–90 %
Prosumer-Aufschlag auf Grundpreis
198 S.
Festlegungsentwurf GBK-25-01-1#3
100.000 kWh
Schwelle Kapazitätspreis p.a.
18.09.2026
Ende der Konsultationsfrist
Quellen