MarketTracerStory des Tages
24.10.2026
Zehn Jahre Preisgarantie — und nach zwei Jahren Schluss
Bundesnetzagentur eröffnet Aufsichtsverfahren gegen Münch Energie — 200.000 grüüün-Kunden fallen zum 31.10. in die Ersatzversorgung
Die Bundesnetzagentur hat am 20.10.2026 ein Aufsichtsverfahren gegen die Münch Energie GmbH & Co. KG eingeleitet, die unter der Marke grüüün rund 200.000 Haushalte mit Ökostrom beliefert. Der Anbieter stellt die Belieferung zum 31.10.2026 ein — die Behörde prüft, ob die gesetzliche Drei-Monats-Anzeigepflicht nach §5 EnWG verletzt wurde. Zur Debatte steht das Vertrauen in Festpreisgarantien und die Belastbarkeit des Ersatzversorgungs-Mechanismus bei steigenden Preisen.
200.000
betroffene Haushaltskunden
„Wir prüfen, ob das Unternehmen die Tätigkeit beenden möchte, ohne dies rechtzeitig angezeigt zu haben.“ — Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur
Der Fall
Anbieter
Vom Marktrevoluzzer zum Rückzug
grüüün trat vor zwei Jahren aus Rugendorf mit 100% Ökostrom und bis zu zehn Jahren Preisgarantie an — jetzt endet der Vertrieb nach eigenen Angaben aus politischen Gründen, ohne Insolvenzantrag.
Verfahren
Zwei Prüfpunkte der BNetzA
Geprüft wird die Einhaltung der §5-EnWG-Anzeigepflicht sowie, ob die Kundeninformationen die Transparenzanforderungen des EnWG erfüllen.
Die Mechanik
§5 EnWG
Drei-Monats-Frist
Lieferanten müssen die Beendigung ihrer Tätigkeit mindestens drei Monate vorher bei der BNetzA anzeigen — bei einem Lieferende zum 31.10. ein kritischer Zeitpunkt.
§38 EnWG
Auffangnetz Ersatzversorgung
Ohne neuen Vertrag springt ab 1.11. automatisch der örtliche Grundversorger ein — maximal drei Monate Ersatzversorgung, meist teurer als Marktangebote.
Rückzug angekündigt
grüüün: Lieferende 31.10.2026
→
BNetzA-Verfahren
20.10. — §5-Frist & Transparenz
→
Ersatzversorgung
ab 1.11. örtlicher Grundversorger
→
Kunden-Handlung
Neuvertrag zum 1.11. empfohlen
Was zu tun istGrundversorger sollten jetzt kurzfristige Lastzuwächse durch den grüüün-Zustrom ab 1.11. in Beschaffung und Ersatzversorgungspreisen abbilden; Wettbewerber können die 200.000 Kunden gezielt mit Neuverträgen zum 1.11. ansprechen.
200.000
betroffene Haushalte
31.10.2026
Lieferende grüüün
3 Monate
Anzeigepflicht §5 EnWG
max. 3 Mon.
Dauer Ersatzversorgung §38
Quellen
- Bundesnetzagentur — Pressemitteilung — Aufsichtsverfahren gegen Münch Energie, 20.10.2026
- zfk — Bundesnetzagentur eröffnet Verfahren — §5 EnWG Drei-Monats-Anzeigepflicht
- Focus online — ~200.000 Kunden, Müller-Zitat
- §38 EnWG — gesetze-im-internet.de — Ersatzversorgung, max. 3 Monate