MarketTracerStory des Tages
23.10.2026
Die Deadline, die 3 Cent kostet — oder nicht
Netzentgelte 2027 stehen unter Vorbehalt: 7. Dezember entscheidet über die Verdoppelung
Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben die vorläufigen bundeseinheitlichen Netzentgelte 2027 veröffentlicht — ausdrücklich unter Gesetzesvorbehalt. Grundlage ist ein noch nicht final verabschiedeter Bundeszuschuss von 5,525 Mrd. Euro. Fehlt bis zum 7. Dezember 2026 die Rechtssicherheit, springt das Übertragungsnetzentgelt von 3,54 auf 6,52 ct/kWh — fast eine Verdoppelung.
07.12.2026
Stichtag für Rechtssicherheit
Sollte bis zum 7. Dezember 2026 keine Rechtssicherheit bestehen, ist davon auszugehen, dass sich die endgültigen bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte für das Jahr 2027 entsprechend erhöhen werden. (TenneT, Amprion, 50Hertz, TransnetBW, 12.10.2026)
Die Mechanik
Übertragungsebene
3,54 statt 6,52 ct/kWh
Mit Zuschuss liegt das durchschnittliche Höchst-/Umspannungsentgelt bei 3,54 ct/kWh (2026: 2,86) — ohne bei 6,52 ct/kWh.
Gesetzesstand
Noch nicht verabschiedet
Der Übertragungsnetzkosten-Zuschuss 2027–2029 soll im EnWG verankert werden, ist aber erst im parlamentarischen Verfahren.
Pflicht zur Weitergabe
Voll an Netznutzer
Die ÜNB sind gesetzlich verpflichtet, den Zuschuss vollständig zur Entgeltsenkung einzusetzen — Lieferanten müssen ihn zum 1.1.2027 weiterreichen.
Was unten ankommt
Strom-Haushalt
+1,9 % trotz Zuschuss
Verivox: Stromnetzentgelte steigen 2027 im Bundesschnitt um 1,9 % — von 428 auf 436 € brutto (4.000 kWh, 3 Personen).
Gas-Regionen
Bis zu 145 € mehr
Gasnetzentgelte +3 % im Schnitt, regional extrem gespreizt: bei den Stadtwerken Wesel +145 € brutto für einen Musterhaushalt.
Spreizung Strom
−8,8 % bis +10,6 %
Verteilnetz-Ebene stark divergent: Westnetz −8,8 %, Bayernwerk +10,6 % — der Wohnort entscheidet.
Kabinettsbeschluss
Anfang Sept. 2026: Zuschuss 5,525 Mrd. €/Jahr, 2027–2029
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Parlament
Erste Lesung Okt. 2026, Ausschuss hat zugestimmt — noch nicht final
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ÜNB-Veröffentlichung
12.10.2026: vorläufige Entgelte unter Vorbehalt, 3,54 ct/kWh
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Stichtag
07.12.2026: ohne Gesetz drohen 6,52 ct/kWh
Was zu tun istLieferanten und Stadtwerke müssen ihre Preisblätter und Kundenkommunikation zum 1.1.2027 jetzt mit zwei Szenarien kalkulieren — und den 7. Dezember als harte Entscheidungsgrenze im Pricing einplanen.
5,525 Mrd. €
Jährlicher Bundeszuschuss 2027–29
3,54 → 6,52
ct/kWh ÜNB-Entgelt ohne Gesetz
+1,9 %
Stromnetzentgelte Haushalt (Verivox)
+3 %
Gasnetzentgelte Bundesschnitt
Quellen
- TransnetBW / TenneT / Amprion / 50Hertz — Gemeinsame PM vorläufige Netzentgelte 2027, 12.10.2026
- Verivox — Auswertung Netzentgelte Strom/Gas 2027, Stand 19.10.2026
- Finanztip — Pressemitteilung Energiepreise 2027, 16.10.2026
- Deutscher Bundestag — Gesetzentwurf Übertragungsnetzkosten 2027–2029, BT-Drs. 21/8236