MarketTracerStory des Tages
19.10.2026
Der Zuschuss schrumpft — das Netzentgelt springt zurück

Übertragungsnetzentgelt 2027 steigt auf 3,54 ct/kWh — plus 24 Prozent trotz Milliardenhilfe

Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben am 10. Oktober ihre vorläufigen Netzentgelte 2027 veröffentlicht: Das durchschnittliche Entgelt auf Höchst- und Umspannungsebene klettert von 2,86 auf 3,54 ct/kWh. Grund ist nicht ein Kostensprung im Netz, sondern ein um knapp 1 Mrd. Euro kleinerer Bundeszuschuss — 5,525 statt 6,5 Mrd. Euro aus dem KTF. Der Bundesrat befasste sich am 16. Oktober mit dem Finanzierungsrahmen nach dem neuen § 24d EnWG.
+24 %
Übertragungsnetzentgelt 2027 (vorläufig)
Der Zuschuss fällt für das Jahr 2027 knapp eine Milliarde Euro niedriger aus als für das Jahr 2026. Mit diesem Zuschuss wird das durchschnittliche Netzentgelt auf Höchst- und Umspannungsebene 3,54 ct/kWh betragen (2026: 2,86 ct/kWh). — TransnetBW / TenneT, 10.10.2026
Der Hebel
Zuschuss sinkt um ~1 Mrd. Euro
Für 2027 fließen 5,525 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds statt 6,5 Mrd. Euro wie 2026.
KTF-Wirtschaftsplan 2027
Die Folge
Entgelt springt auf 3,54 ct/kWh
Das durchschnittliche Höchst-/Umspannungsentgelt steigt gegenüber 2026 (2,86 ct/kWh) um rund 24 Prozent.
ÜNB-Preisblätter, vorläufig
Die Basis
Rechtsrahmen § 24d EnWG
Der neue Paragraf verpflichtet die ÜNB, den Zuschuss vollständig zur Senkung der Netzentgelte einzusetzen.
Bundesrat-Befassung 16.10.
Volumen
16,575 Mrd. Euro bis 2029
Der Bund plant 2027-2029 jährlich 5,525 Mrd. Euro — danach läuft die Entlastung aus.
BDEW
Betroffene
Industrie trifft es direkt
Am Übertragungsnetz angeschlossene Großverbraucher und nachgelagerte Verteilnetze spüren den Anstieg unmittelbar.
VIK / BDEW
Was zu tun istKalkulatoren und Vertriebe sollten die vorläufigen Preisblätter jetzt in die 2027-Tarife einarbeiten — und bei Industriekunden die auslaufende KTF-Entlastung ab 2030 als Szenariorisiko einpreisen.
3,54 ct/kWh
ÜNB-Entgelt 2027 (2026: 2,86)
5,525 Mrd. €
Bundeszuschuss 2027
–975 Mio. €
weniger Zuschuss vs. 2026
§ 24d EnWG
Rechtsgrundlage
Quellen