MarketTracerStory des Tages
07.10.2026
Das Ende der Ausschließlichkeitsoption — Speicher dürfen jetzt alles
BNetzA erlässt MiSpeL — Speicher und Wallboxen dürfen ab 1.10.2026 Netz- und Solarstrom mischen
Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober 2026 die Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) erlassen. Sie löst die starre Ausschließlichkeitsoption ab — Batteriespeicher und bidirektionale Ladepunkte dürfen künftig EE- und Netzstrom mischen, ohne EEG-Förderung und Umlageprivilegien zu verlieren. Das entriegelt Multi-Use und Arbitrage hinter dem Zähler für einen Markt, der im Q1 2026 bereits 2,2 GWh Rekordzubau verzeichnete.
30.09.2027
Ende der Übergangsfrist
Sie wird unzählige große und kleine Stromspeicher sowie Ladepunkte für das Stromsystem aktivieren. — Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur
Die zwei Optionen
Für alle Anwender
Abgrenzungsoption
Viertelstundengenaue Trennung der Strommengen per Formel, in der Regel über zwei Zähler — für RLM-Anlagen und Großspeicher.
Für Kleinanlagen
Pauschaloption
Für PV bis 30 kWp reicht meist der vorhandene Zweirichtungszähler; pauschal bis 500 kWh je kWp — steht aber unter EU-Beihilfevorbehalt.
Übergang
Bis 30.09.2027 nur bilateral
In der zwölfmonatigen Übergangsphase gilt die Zuordnung nur im Einvernehmen mit Verteilnetz- und Messstellenbetreiber.
Marktwirkung
Geschäftsmodell
Arbitrage wird legal
Günstigen Netzstrom speichern und teuer vermarkten ist hinter dem Zähler nun ohne Förderverlust möglich.
Mobilität
Bidirektionales Laden
E-Autos können als Speicher ins System einspeisen — der zuvor faktische Ausschluss entfällt.
Was zu tun istDirektvermarkter, Aggregatoren und Stadtwerke sollten Mess- und Abrechnungsprozesse auf Abgrenzungs-/Pauschaloption umstellen und die bilaterale Zuordnung bis 30.09.2027 jetzt mit Netz- und Messstellenbetreibern klären — der Beihilfevorbehalt bei der Pauschaloption bleibt zu beobachten.
1.10.2026
Festlegung erlassen
30.09.2027
Umsetzungsfrist NB/MSB
2,2 GWh
Speicher-Zubau Q1 2026 (Rekord)
≈27 GWh
Installierte Kapazität DE (März 2026)
Quellen
- BNetzA-Pressemitteilung 20261001_Mispel — Erlass der MiSpeL-Festlegung, 01.10.2026, inkl. Zitat Klaus Müller
- BNetzA Fachthemen MiSpeL (Tenor + Anlagen 1/2) — Rechtsgrundlage § 85d EEG / Stromspitzengesetz
- pv magazine Deutschland — Beschluss MiSpeL, Umsetzungsfrist Ende Sept. 2027, 01.10.2026
- EMA Energiewelt / Solarwirtschaft — Batteriespeicher-Zubau Q1 2026: 2,2 GWh, Kapazität ~27 GWh