MarketTracerStory des Tages
06.10.2026
Das Ausschließlichkeitsprinzip fällt — aber erst mit einem Haken
BNetzA öffnet Speichern und E-Autos den Markt — MiSpeL gilt seit dem 1. Oktober
Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober 2026 die Festlegung MiSpeL (Marktintegration von Speichern und Ladepunkten, Az. 618-25-02) erlassen. Sie beendet das starre Ausschließlichkeitsprinzip: Batteriespeicher dürfen künftig geförderten Solar- und Netzstrom mischen, ohne die EEG-Förderung zu verlieren — und bidirektionale Ladepunkte werden weitgehend wie Speicher behandelt. Der Haken: Bis Ende September 2027 gilt eine Übergangsphase, in der die Nutzung die Zustimmung von Netz- und Messstellenbetreiber voraussetzt.
30.09.2027
Ende der Übergangsfrist
Für Netz- und Messstellenbetreiber gilt eine Umsetzungsfrist bis Ende September 2027; bis dahin kann MiSpeL nur mit deren Zustimmung angewendet werden.
Die zwei Optionen
Viertelstunde entscheidet
Abgrenzungsoption
Rechnerische Trennung von Grün- und Netzstrom auf Basis viertelstündlicher, eichrechtskonformer Messwerte — für Anlagen in der geförderten Direktvermarktung mit Marktprämie.
Kleinanlagen-Pauschale
Pauschaloption
Vereinfachte Zuordnung ohne ¼h-Messung, beschränkt auf Solaranlagen bis 30 kWp hinter einer Einspeisestelle desselben Betreibers.
Rechtsrahmen
Förderung bleibt erhalten
Speicher dürfen Netzstrom aufnehmen, ohne dass die EEG-Marktprämie für den zwischengespeicherten Solarstrom entfällt.
Wo es hakt
Zustimmungsvorbehalt
Übergang mit Bremse
Bis 30.09.2027 hängt die praktische Anwendung an der Zustimmung von Netz- und Messstellenbetreiber — automatisierte Marktkommunikation folgt erst danach.
Flottenrealität
Wenige V2G-Autos
Laut ADAC unterstützt bisher nur eine geringe Zahl an E-Autos bidirektionales Laden — das ökonomische Potenzial bleibt vorerst Theorie.
Was zu tun istDirektvermarkter, Stadtwerke und Messstellenbetreiber sollten jetzt Prozesse für die ¼h-Abgrenzung und Zustimmungsanfragen aufsetzen — wer bis Q3/2027 keine Marktkommunikation bereitstellt, blockiert faktisch die neuen Speicher-Geschäftsmodelle.
01.10.2026
Festlegung beschlossen
618-25-02
BNetzA-Aktenzeichen
30 kWp
Grenze Pauschaloption
>2 GWh
Speicherzubau Q1/26 (+67 % YoY)
Quellen
- Bundesnetzagentur — Pressemitteilung — MiSpeL-Festlegung, 01.10.2026
- BNetzA — Festlegungsverfahren MiSpeL (Az. 618-25-02) — Tenor mit Begründung
- pv magazine Deutschland — Beschluss & Umsetzungsfrist, 01.10.2026
- PwC — Auf ein Watt — Abgrenzungs-/Pauschaloption, ¼h-Messung
- BSW-Solar — Rekordzubau Batteriespeicher Q1 2026