MarketTracerStory des Tages
05.10.2026
Das Ende des Dornröschenschlafs für Speicher
BNetzA erlässt die MiSpeL-Festlegung — Grau- und Grünstrom dürfen in den Speicher ohne Verlust der EEG-Förderung
Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober 2026 die lang erwartete MiSpeL-Festlegung (Az. 618-25-02) beschlossen. Sie beendet das bisherige Ausschließlichkeitsprinzip: Stromspeicher und bidirektionale Ladepunkte dürfen künftig Netz- und Solarstrom mischen, ohne dass der zwischengespeicherte Grünstrom seine EEG-Förderung verliert. Damit wird der Multi-Use-Betrieb von Batteriespeichern — Eigenverbrauch, Direktvermarktung und Netzdienstleistung parallel — regulatorisch erstmals sauber abbildbar.
01.10.2026
Beschlusstag MiSpeL (Az. 618-25-02)
Die MiSpeL-Festlegung wird im Markt dringend erwartet. Sie wird unzählige große und kleine Stromspeicher sowie Ladepunkte für das Stromsystem aktivieren. — Klaus Müller, Präsident BNetzA
Die Mechanik
Rechtsbasis
Stromspitzengesetz liefert den Rahmen
Die Festlegung konkretisiert § 85d EEG i.V.m. § 19 Abs. 3/3b/3c EEG — Regeln, die mit Solarpaket und PV-Spitzengesetz eingeführt wurden.
Zwei Optionen
Abgrenzung für alle, Pauschale für Heimspeicher
Die Abgrenzungsoption bestimmt Strommengen exakt (i.d.R. zwei Zähler); die Pauschaloption gilt vereinfacht nur bis 30 kWp.
Kern
Grün- und Graustromanteil werden saldiert
Der förderfähige EE-Anteil wird rechnerisch abgegrenzt — der Speicher kann netzdienlich laden, ohne die Marktprämie für Solarstrom zu verlieren.
Markt & Streitpunkte
Timing
Rekordzubau trifft auf neue Spielregeln
Allein in Q1 2026 gingen über 2 GWh neue Speicherkapazität ans Netz — rund 67 % mehr als im Vorjahreszeitraum.
Kritik
BDEW und VKU warnen vor Komplexität
Die Variantenvielfalt sei ein "erhebliches Fehlerrisiko" für Netz- und Messstellenbetreiber; kleine Installateure seien oft überfordert.
Was zu tun istSpeicherbetreiber und Direktvermarkter sollten jetzt Mess- und Abrechnungskonzepte (Abgrenzungs- vs. Pauschaloption) prüfen und Multi-Use-Geschäftsmodelle neu kalkulieren; Netz- und Messstellenbetreiber müssen ihre Prozesse auf die Variantenvielfalt und Übergangsregelungen einstellen.
618-25-02
Aktenzeichen der Festlegung
30 kWp
Grenze der Pauschaloption
>2 GWh
Speicherzubau Q1 2026
+67 %
Zubau ggü. Vorjahr
Quellen
- BNetzA-Pressemitteilung — Festlegung MiSpeL, 01.10.2026
- BNetzA Fachthemen MiSpeL — Tenor + Anlagen 1/2 (Abgrenzungs-/Pauschaloption)
- pv magazine Deutschland — Bericht zum Beschluss, 01.10.2026
- ZFK — MiSpeL in der Kritik — BDEW/VKU
- BSW Solarwirtschaft — Rekordzubau Batteriespeicher, Mai 2026