MarketTracerStory des Tages
04.10.2026
Das Ende des Ausschließlichkeitsprinzips — Speicher dürfen jetzt mischen

BNetzA beschließt MiSpeL: 28 GWh Speicher dürfen künftig Grün- und Graustrom mischen

Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober 2026 die Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) erlassen. Speicher und bidirektionale Ladepunkte dürfen künftig Netzstrom aufnehmen und wieder einspeisen, ohne dass der zwischengespeicherte Solarstrom seine EEG-Förderfähigkeit verliert. Damit fällt das jahrelange Ausschließlichkeitsprinzip — ein Paradigmenwechsel für Multi-Use und Arbitrage hinter dem Zähler.
01.10.2026
MiSpeL wirksam · Übergangsfrist bis 30.09.2027
Die MiSpeL-Festlegung eröffnet diese Möglichkeiten sowohl für Stromspeicher als auch für bidirektionale Ladepunkte, die so weit wie möglich gleichgestellt werden. — BNetzA, Pressemitteilung 01.10.2026
Großspeicher
Abgrenzungsoption
Mischstromspeicher dürfen Grün- und Graustrom laden; der geförderte EEG-Anteil wird messtechnisch abgegrenzt und behält seine Vergütung.
Kern für Co-Location >1 MWh
Heimsegment
Pauschaloption bis 30 kWp
Vereinfachtes Ein-Zähler-Modell für PV-Anlagen bis 30 kWp — gilt aber erst nach beihilferechtlicher Genehmigung der EU-Kommission.
Anlage 2 der Festlegung
Status quo
Ausschließlichkeitsoption
Wer nichts tut, bleibt im alten Modell mit strikt getrennten Grün-/Graustrompfaden — ohne Mischnutzung.
Default-Fall
Übergang
Fenster bis Herbst 2027
Bis 30.09.2027 sind die neuen Optionen nur anwendbar, wenn Netz- und Messstellenbetreiber zustimmen; Mess-/Abrechnungskonzept bilateral abzustimmen.
operative Umsetzung
Marktbetrieb
Praxisstart Anfang 2027
Der skalierbare Betrieb der Abgrenzungsoption für Großspeicher startet realistisch erst Anfang 2027 — die Systeme der VNB/MSB müssen nachziehen.
Großspeicher-Hochlauf
Was zu tun istBetreiber und Direktvermarkter sollten jetzt mit VNB und Messstellenbetreiber das Mess-/Abrechnungskonzept klären — wer das Übergangsfenster bis 30.09.2027 nutzt, erschließt Multi-Use-Erlöse früher; Verteilnetz- und Messstellenbetreiber müssen ihre Prozesse auf Abgrenzungs- und Pauschaloption umstellen.
~28 GWh
Speicherbestand Deutschland (Mitte 2026)
~2,5 Mio.
installierte Batteriespeicher-Anlagen
30 kWp
Grenze der Pauschaloption
30.09.2027
Ende der Übergangsfrist
Quellen