MarketTracerStory des Tages
02.10.2026
Das Ende des Dornröschenschlafs für Speicher und Ladepunkte

BNetzA erlässt MiSpeL – Netzstrom und Solarstrom dürfen in einen Speicher

Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober 2026 die Festlegung zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten (MiSpeL, BK6-20-160) erlassen. Künftig dürfen Heimspeicher, Gewerbespeicher und bidirektional ladende E-Autos Netz- und Solarstrom gemischt aufnehmen, ohne EEG-Förderung oder Umlageprivilegien zu verlieren. Damit fällt die starre Trennung zwischen „grünen" und „grauen" Speichern – der Schlüssel, um ~28 GWh Batteriekapazität marktaktiv zu machen.
30.09.2027
Ende der Übergangsfrist für Netz- & Messstellenbetreiber
„Die MiSpeL-Festlegung wird im Markt dringend erwartet. Sie wird unzählige große und kleine Stromspeicher sowie Ladepunkte für das Stromsystem aktivieren." – Klaus Müller, Präsident der BNetzA
Mischnutzung
Grau trifft Grün
Zwischengespeicherter Solarstrom behält die EEG-Förderung; für zuvor aus dem Netz bezogenen Strom bleiben Umlagen/Netzentgelte sauber abgegrenzt.
Rechtsbasis § 85d EEG, § 62 EnFG
Vereinfachung
Pauschaloption bis 30 kWp
Für PV-Anlagen bis 30 kWp genügt ein Zähler am Hausanschluss; Strommengen werden über pauschale Schwellen je kWp zugeordnet.
Zielgruppe: Prosumer-Haushalte
Neu zugelassen
Bidirektionales Laden
E-Autos als Rückspeise-Speicher waren bisher ausgeschlossen – künftig dürfen sie wie Heimspeicher am Markt teilnehmen.
V2G / V2H
Marktvolumen
~28 GWh warten
Rund 2,5 Mio. Batteriespeicher mit etwa 28 GWh Bestand können nun Arbitrage fahren und auf Marktpreise reagieren.
Stand Mitte 2026, BSW
Kopplung
Brücke zur AgNes-Reform
Die MiSpeL-Netzentgeltregeln werden Referenz für die parallele AgNes-Festlegung zur künftigen Entgeltverteilung.
Verweis-Logik BNetzA
▼ Risiko
Netz- und Messstellenbetreiber müssen bis 30.09.2027 Messkonzepte und Prozesse umrüsten – vorher gilt MiSpeL nur im beiderseitigen Einvernehmen.
▲ Chance
Direktvermarkter, Speicher-Aggregatoren und Mobility-Anbieter können Mischnutzungs-Geschäftsmodelle (Arbitrage, V2G) jetzt rechtssicher skalieren.
Was zu tun istSpeicher-Aggregatoren und Direktvermarkter sollten jetzt Mischnutzungs-Produkte planen; Netz- und Messstellenbetreiber müssen die Umsetzungsroadmap bis 30.09.2027 priorisieren.
01.10.2026
Erlass der Festlegung
BK6-20-160
Aktenzeichen (Beschlusskammer 6)
30 kWp
Grenze Pauschaloption
~28 GWh
Speicherbestand Deutschland
Quellen