MarketTracerStory des Tages
01.10.2026
Der Stichtag, an dem Redispatch 2.0 neu getaktet wird

Ab heute gilt die BilAReM – der bilanzielle Ausgleich im Verteilnetz wird schrittweise neu verdrahtet

Seit dem 1. Oktober 2026 sind die Vorgaben der neuen BNetzA-Anlage BilAReM (Festlegung BK6-23-241, erlassen am 7.5.2026) verbindlich anzuwenden. Sie bündelt drei Altfestlegungen, hebt zugleich MaBiS-Kapitel 17 zum 30.9.2026 auf und führt den gezielten bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen im Verteilnetz Schritt für Schritt über das Planwertmodell wieder ein. Für Netzbetreiber, Direktvermarkter und Anlagenbetreiber beginnt damit die operative Umsetzungsphase.
01.10.2026
Anwendungsbeginn der BilAReM-Anlage
Die Vorgaben der Anlage zur BilAReM sind ab 01.10.2026 bis zur Aufhebung der Anlage zur BilAReM nach Tenorziffer 8 anzuwenden. (BNetzA-Beschluss BK6-23-241 vom 07.05.2026)
Regelwerk
Drei Festlegungen werden eine
BilAReM bündelt die Altfestlegungen BK6-20-059, -060 und -061 in einem einheitlichen Regelwerk für den bilanziellen Ausgleich.
BK6-23-241 · erlassen 07.05.2026
Übergang
Ausgleich ausgesetzt, Aufwendungsersatz fließt
Im Verteilnetz bleibt der bilanzielle Ausgleich vorerst ausgesetzt; stattdessen erhält der Anlagenbetreiber einen finanziellen Aufwendungsersatz nach § 14 Abs. 1b EnWG.
Prognose- statt Planwertmodell
Schnittstelle
MaBiS Kapitel 17 fällt weg
Zum 30.9.2026 wird MaBiS-Kapitel 17 aufgehoben; einzelne Abschnitte wandern in die BilAReM-Anlage.
MaBiS · Stichtag 30.09.2026
Modellwechsel
Überführung nur zu Quartalsstichtagen
Anlagen wandern nur zum 1.1., 1.4., 1.7. oder 1.10. ins Planwertmodell – und erst, wenn die elektronischen Datenformate verfügbar sind.
Vorlauf: rund sechs Monate
Rechtsrahmen
Befristung bis Ende 2031
Der gezielte bilanzielle Ausgleich durch Verteilnetzbetreiber gilt nur nach Maßgabe der BNetzA-Festlegung – befristet bis zum Ablauf des 31.12.2031.
§ 13a EnWG
Was zu tun istNetzbetreiber und Direktvermarkter sollten jetzt prüfen, welche Anlagen zu welchem Quartalsstichtag ins Planwertmodell überführt werden, ob die EDI@Energy-Datenformate vorliegen und wie der Aufwendungsersatz in der Übergangsphase abgerechnet wird.
BK6-23-241
Aktenzeichen der Festlegung
3,07 Mrd. €
Netzengpass-Kosten 2025 (BNetzA/SMARD)
30.09.2026
Aufhebung MaBiS Kapitel 17
31.12.2031
Befristung VNB-Ausgleich (§ 13a EnWG)
Quellen