MarketTracerStory des Tages
28.09.2026
Die Frist, die übermorgen abläuft — und kaum ein Netz erfüllt sie
Modul-3-Deadline am 30. September — nur 14 von 169 Netzbetreibern sind dran
Übermorgen läuft die von der Bundesnetzagentur gesetzte Nachfrist für zeitvariable Netzentgelte (Modul 3, § 14a EnWG) ab. Eine Branchenanalyse zeigt: Nur 14 von 169 untersuchten Verteilnetzbetreibern erfüllen die seit 1. April 2025 geltende Pflicht. Gegen die Großen Syna (Süwag/E.ON) und TEN Thüringer Energienetze (Teag) laufen erste Zwangsgeldverfahren — weitere sollen folgen.
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Netzbetreiber setzen Modul 3 um
Wir stellen fest, dass Unternehmen insbesondere das zeitvariable Netzentgelt nicht oder nur unzureichend umsetzen. Dies ist nicht mehr akzeptabel. — Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur
Der Vollstreckungsfall
Rechtspflicht
Seit April 2025 verbindlich
Modul 3 muss jeder Verteilnetzbetreiber als zeitvariables Netzentgelt für steuerbare Verbraucher (Wärmepumpe, Wallbox) anbieten — Grundlage ist die Festlegung BK8-22/010-A.
Erste Verfahren
Zwangsgeld gegen Syna und TEN
Die BNetzA drohte Ende Mai zwei großen Betreibern Zwangsgeld an; Syna allein leitet Strom an über 940.000 Entnahmestellen — kein Kleiner der Branche.
Stichtag
Nachfrist endet 30.09.2026
Bis dahin müssen die Defizite beseitigt sein — andernfalls wird das Zwangsgeld fällig; weitere Verfahren sind angekündigt.
Der Streit dahinter
Wirkung
Instrument da, Effekt fehlt
Selbst wo Modul 3 existiert, bleibt der Lenkungseffekt oft schwach — die Spreizung zwischen Hoch- und Niedriglastfenstern setzt kaum Anreize.
Gegenposition
VKU fordert Regulierungspause
Verbandschef Liebing rät zur Pause: Betreiber kämpften parallel mit Smart-Meter-Rollout, § 14a-Steuerung und der anstehenden AgNes-Reform.
Was zu tun istVerteilnetzbetreiber sollten den Umsetzungsstand von Modul 3 bis 30.09. dokumentiert nachweisen können — die BNetzA hat den Übergang von Aufsicht zu Vollstreckung vollzogen und weitet die Verfahren aus.
30.09.2026
Ende der BNetzA-Nachfrist
14 / 169
Modul 3 umgesetzt
>940.000
Entnahmestellen allein bei Syna
01.04.2025
Modul-3-Pflicht in Kraft
Quellen
- BNetzA-Pressemitteilung 20260528_14a — Verfahren wegen mangelnder Umsetzung der Netzentgeltreduzierungen
- zfk.de — Nur 14 von 169 Netzbetreibern erfüllen Pflicht
- zfk.de — VKU-Chef Liebing rät zu Regulierungspause
- Energie & Management — BNetzA droht Netzbetreibern mit Zwangsgeld
- BNetzA-Festlegung BK8-22/010-A — Modul-3-Pflicht ab April 2025