MarketTracerStory des Tages
17.09.2026
Die Frist, die die Netzentgelt-Welt ab 2029 neu ordnet
AgNes-Konsultation endet am 18. September – dann wird der Rechtstext fixiert
Die Große Beschlusskammer Energie der BNetzA schließt morgen die finale Konsultation zum AgNes-Festlegungsentwurf (Gz. GBK-25-01-1#3). Erstmals liegt der vollständige Rechtstext der künftigen Netzentgeltsystematik Strom vor, die zum 1.1.2029 StromNEV und ARegV ersetzt. Kernbruch: Auch Erzeuger und Speicher werden erstmals über ein kapazitätsbasiertes Einspeiseentgelt an den rund 37 Mrd. € Netzkosten beteiligt.
18.09.2026
Ende der finalen Konsultationsfrist
"Es wird die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 18.09.2026 (Eingang) gegeben. Es ist weiterhin vorgesehen, die Festlegung noch im Kalenderjahr 2026 zu beschließen." — BNetzA, Verfahrensseite AgNes
Was sich strukturell ändert
Erzeuger
Einspeiseentgelt ab 30 kW
Für Neuanlagen über 30 kW Bruttoleistung entfällt die Netzentgeltbefreiung; stattdessen greift ein reiner Kapazitätspreis von rund 4–7 €/kW/Jahr.
Speicher
§-118-Schutz mit Stichtag
Der Vertrauensschutz gilt nur bei Inbetriebnahme bis 4.8.2029; sonst fällt ein Kapazitätsentgelt von ca. 4–7 €/kW/Jahr ohne Arbeitspreis an.
Wälzung
Kostenverteilung neu
Die Kostenwälzung zwischen den Netzbetreibern folgt ab 1.1.2029 einer systematischen Neuverteilung – mit direkten Folgen für regionale Entgeltniveaus.
Warum jetzt der Druck
EuGH-Zwang
StromNEV läuft aus
Nach EuGH-Urteil treten StromNEV und ARegV zum 31.12.2028 außer Kraft und müssen durch BNetzA-Festlegungen ersetzt werden.
Zeitplan
Beschluss noch 2026
Die BNetzA will die Festlegung noch im Kalenderjahr 2026 beschließen, damit das System zur nächsten Regulierungsperiode 2029 steht.
Was zu tun istWer noch Einfluss auf den finalen Rechtstext nehmen will, muss die Stellungnahme heute/morgen einreichen; parallel gehört jede Investitionskalkulation für PV, Wind und Speicher ab 30 kW auf das neue Einspeiseentgelt und den 4.8.2029-Stichtag geprüft.
37 Mrd. €
jährliches Netzkosten-Volumen
4–7 €/kW/a
Kapazitätspreis Erzeuger/Speicher
> 30 kW
Grenze für Einspeiseentgelt
1.1.2029
Start der neuen Systematik
Quellen
- BNetzA – Verfahrensseite AgNes (GBK-25-01-1#3) — Frist 18.09.2026, Beschluss 2026 geplant
- BNetzA – Festlegungsentwurf AgNes (PDF) — Verfahren eingeleitet 12.05.2025, Az. GBK-25-01-1#3
- BNetzA-Presse 1112856 – Start Konsultation — Kostenvolumen ~37 Mrd. €, StromNEV außer Kraft 31.12.2028
- CMS Legal-Update – AgNes-Festlegungsentwurf — 30-kW-Grenze, Kapazitätspreis, Speicher-FID