MarketTracerStory des Tages
14.09.2026
Die Netzentgelt-Klippe, die in 4 Tagen zuschnappt
AgNes-Konsultation endet am 18.09.2026 – dann werden 37 Mrd. € Netzkosten neu verteilt
Am 18. September läuft die Frist für Stellungnahmen zum finalen AgNes-Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur ab – dem 198-seitigen Umbau der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom ab 2029. Erstmals sollen Erzeuger und Speicher über ein Einspeiseentgelt (4–7 €/kW/Jahr) zur Finanzierung der rund 37 Mrd. € jährlichen Netzkosten herangezogen werden. Die BNetzA will die Festlegung noch 2026 beschließen – wer jetzt nicht Stellung nimmt, kalkuliert ab 2029 mit fixen Fakten.
18.09.2026
Ende der Konsultationsfrist
„Es wird die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 18.09.2026 (Eingang) gegeben. Es ist weiterhin vorgesehen, die Festlegung noch im Kalenderjahr 2026 zu beschließen.“ — BNetzA, Festlegungsverfahren AgNes
Wer künftig zahlt
Neu in der Pflicht
Erzeuger & Speicher
Neue Erzeugungsanlagen und netzgekoppelte Speicher zahlen erstmals einen moderaten Kapazitäts-/Einspeisepreis von zunächst 4–7 €/kW/Jahr – bezogen auf die vertraglich vereinbarte Kapazität, ohne Arbeitspreis.
Umstritten
Prosumer-Aufschlag
Der Entwurf sieht einen Prosumer-Aufschlag von bis zu 90 % vor; besonders die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV/Mieterstrom) läuft dagegen Sturm.
Geschützt
20 Jahre Bestandsschutz
Bestehende Erzeugungsanlagen bleiben 20 Jahre ab Inbetriebnahme vom Einspeiseentgelt befreit – für den Prosumer-Aufschlag fehlt dieser Schutz.
Zeitplan & Wirkung
Verschoben
Dynamische Netzentgelte warten
Zeitvariable Netzentgelte kommen nicht zum 1.1.2029 – Grund ist der schleppende Smart-Meter-Rollout, der eine hohe Ausstattungsquote voraussetzt.
Entlastung
Bis 2 Mrd. € für Verbraucher
Das Einspeiseentgelt kann laut BNetzA über die Jahre bis zu 2 Mrd. € jährlich zu den Netzkosten beitragen und so Verbraucher entlasten.
Was zu tun istWer ab 2029 Erzeugung, Speicher oder Mieterstrom betreibt, sollte bis 18.09. eine Stellungnahme einreichen und Einspeiseentgelt, Prosumer-Aufschlag und Bestandsschutz sofort in die Investitions- und Ausschreibungskalkulation aufnehmen.
37 Mrd. €
jährliche Netzkosten zur Neuverteilung
4–7 €
pro kW/Jahr Einspeiseentgelt (Start)
bis 90 %
geplanter Prosumer-Aufschlag
198 S.
Festlegungsentwurf vom 06.08.2026
Quellen
- BNetzA – Festlegungsverfahren AgNes — Frist 18.09.2026, Beschluss noch 2026 geplant
- BNetzA-Presse 1112856 / 1107474 — Konsultationsstart & Einspeiseentgelt 4–7 €/kW, bis 2 Mrd. €
- Raue / Eversheds Sutherland — Festlegungsentwurf 06.08.2026, 198 Seiten, Erzeuger/Speicher/Elektrolyseure
- zfk / pv magazine — Prosumer-Aufschlag bis 90 %, Kritik GGV/Mieterstrom