MarketTracerStory des Tages
13.09.2026
Der Kapazitätsmarkt ist live — jetzt zählen die Zuschläge
Deutschlands erster Kapazitätsmarkt-Termin bringt 4,5 GW auf 15 Jahre — Zuschläge bis 3. November
Am 8. September 2026 ist der erste Gebotstermin der StromVKG-Ausschreibung für Langzeitkapazitäten verstrichen. Die Bundesnetzagentur prüft nun die Gebote für 4,5 GW gesicherte Leistung mit 15-jährigem Verpflichtungszeitraum ab dem 1.11.2031 — bezahlt wird nicht die erzeugte kWh, sondern die reine Bereitstellung. Damit vollzieht Deutschland den Systemwechsel vom Energy-Only-Markt zum Kapazitätsmechanismus; die Zuschläge werden bis zum 3. November bekanntgegeben.
3.11.2026
Zuschlagstermin 1. Gebotsrunde
Die Zuschläge für den ersten Gebotstermin werden bis zum 3. November 2026 bekannt gegeben. — Bundesnetzagentur, Pressemitteilung 21.07.2026
Die Mechanik der Ausschreibung
Volumen
2 × 4,5 GW in 2026
Je 4,5 GW Langzeitkapazität werden am 8.9. und am 29.12.2026 ausgeschrieben — Verpflichtungszeitraum 15 Jahre ab 1.11.2031.
Vergütungslogik
Kapazität statt Kilowattstunde
Betreiber erhalten für die gesamte Laufzeit eine bezuschlagte Vergütung allein für die Bereitstellung gesicherter Leistung.
Auflage
Wasserstofffähig, klimaneutral bis 2045
Neue Gaskraftwerke müssen von Anfang an H2-ready sein und spätestens 2045 vollständig dekarbonisieren.
Wer zahlt — und wer klagt
Finanzierung
Umlage auf den Strompreis ab 2031
Die Milliardenförderung wird über eine neue Umlage auf den Strompreis refinanziert — Belastung ab dem Lieferbeginn 2031.
Kostenrahmen
12,6 bis 35,5 Mrd. Euro
Die geschätzten Gesamtkosten der Förderung bis 2045 spannen einen weiten Korridor; Kritiker rechnen mit bis zu 33 Mrd. über 15 Jahre.
▼ Risiko
Neue Strompreis-Umlage ab 2031 plus laufende EU-Beihilfebeschwerde schaffen Kosten- und Rechtsunsicherheit für die gesamte Bezugskette.
▲ Chance
Erstmals verlässlicher Investitionsrahmen für steuerbare, H2-fähige Leistung — planbare 15-Jahres-Erlöse für Bieter und Versorgungssicherheit im Kohleausstieg.
Was zu tun istBieter sollten Teilnahmestatus und Nachweise bis zur Zuschlagsbekanntgabe am 3.11. absichern; Versorger und Industrie müssen die ab 2031 wirkende Strompreis-Umlage in Beschaffungs- und Preismodelle einpreisen.
8.9.2026
1. Gebotstermin
4,5 GW
Volumen je Runde
15 Jahre
Verpflichtungszeitraum ab 2031
≤ 35,5 Mrd. €
geschätzte Förderkosten bis 2045
Quellen
- StromVKG (Gesetze im Internet) — § 2, § 4, § 12 — Gebotstermine, Volumen, Verpflichtungsbeginn 1.11.2031
- Bundesnetzagentur, PM 21.07.2026 — Start der Ausschreibungen; Zuschläge bis 3.11.2026
- BDEW — Bestätigung 2×4,5 GW, Termine 8.9. / 29.12.2026
- ZEIT / ZDFheute, 07/2026 — Finanzierung über Strompreis-Umlage ab 2031