MarketTracerStory des Tages
10.09.2026
Die Frist, die den Strommarkt neu verdrahtet

AgNes-Reform: Erzeuger und Speicher zahlen erstmals mit — Konsultation endet am 18.09.2026

Die Bundesnetzagentur konsultiert den finalen Festlegungsentwurf zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) — Stellungnahmen sind nur noch bis 18. September 2026 möglich. Erstmals sollen Erzeuger und Speicher über ein Kapazitäts-/Einspeiseentgelt an den Netzkosten beteiligt werden, während Prosumer einen deutlichen Grundpreis-Aufschlag tragen. Der Beschluss ist noch für 2026 vorgesehen; er löst die außer Kraft tretende StromNEV ab.
18.09.2026
Ende der Konsultationsfrist (Eingang)
Es wird die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 18.09.2026 (Eingang) gegeben. Es ist weiterhin vorgesehen, die Festlegung noch im Kalenderjahr 2026 zu beschließen. — BNetzA, Festlegungsverfahren AgNes (GBK-25-01)
Erzeuger & Speicher
Einspeise-/Kapazitätspreis 4–7 €/kW/Jahr
Erzeugungsanlagen und Speicher zahlen erstmals ein leistungsbasiertes Entgelt — bemessen nach vereinbarter Einspeisekapazität, keine Arbeitspreise für Speicher.
ab 2029
Prosumer
70–90 % Aufschlag auf den Grundpreis
Niederspannungs-Prosumer mit Erzeugung hinter dem Netzanschluss zahlen größenunabhängig einen Aufschlag, um Fehlanreize der Eigenversorgung zu dämpfen.
Steckersolar ausgenommen
Bestandsschutz
20 Jahre ab Inbetriebnahme frei
Bestandsanlagen bleiben 20 Jahre ab erstmaliger Inbetriebnahme vom Einspeiseentgelt ausgenommen.
Übergang
Entlastung
Bis zu 2 Mrd. €/Jahr Netzkosten-Beitrag
Der Erzeuger-/Speicherbeitrag kann laut BNetzA über die Jahre bis zu 2 Mrd. € jährlich zu den Netzkosten beisteuern — bei geringer Marktpreiswirkung.
BNetzA-Schätzung
Dynamisierung
Zeit- und ortsvariable Entgelte gestaffelt
Dynamische Netzentgelte kommen für Speicher frühestens 2030 (bis 2033), für Einspeiser frühestens 2032 (bis 2035).
Zielbild
Kritik
BDEW und BEE fordern Nachbesserung
Der BDEW beurteilt den Kurs zu volldynamischen Netzentgelten kritisch; der BEE begrüßt die Umstellung auf vereinbarte Einspeisekapazität statt installierter Leistung.
Verbände
Was zu tun istWer einspeist, speichert oder Eigenversorgung betreibt, sollte bis 18.09. Stellung nehmen und Investitionsrechnungen ab 2029 auf das neue Kapazitäts-/Einspeiseentgelt umstellen — der Beschluss fällt noch 2026.
4–7 €/kW/a
Einspeise-/Kapazitätspreis (Start)
70–90 %
Prosumer-Aufschlag Grundpreis
bis 2 Mrd. €/a
möglicher Netzkosten-Beitrag
2029
geplanter Start der neuen Entgelte
Quellen