MarketTracerStory des Tages
08.09.2026
Die Frist, die die Netzentgelte für ein Jahrzehnt neu ordnet
AgNes-Reform: BNetzA setzt die Uhr auf 18.09.2026 — dann endet die Konsultation zur größten Netzentgelt-Umstellung seit der StromNEV
Die Bundesnetzagentur konsultiert den finalen Festlegungsentwurf zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes, GZ GBK-25-01-1#3) — Stellungnahmen sind nur noch bis 18.09.2026 möglich. Der Beschluss soll Ende 2026 fallen, die neue Systematik ab 2029 greifen. Kern: Ablösung des Leistungspreis-/Arbeitspreismodells durch ein Bestellkapazitätsmodell, ein neues Einspeiseentgelt für Erzeuger und der Einstieg in dynamische Netzentgelte.
18.09.2026
Ende der AgNes-Konsultation
Der endgültige Erlass der Rahmenfestlegung soll Ende 2026 erfolgen. Konkretisierende Folgefestlegungen folgen in 2027. — BNetzA-Pressemitteilung
Was sich mechanisch ändert
Entnahme
Bestellkapazität statt Leistungspreis
Größere Entnahmestellen bestellen künftig jährlich eine Kapazität; darauf entfällt ein Kapazitätspreis plus zwei Arbeitspreise.
Überschreitung
AP2 als Sanktionspreis
Innerhalb der Bestellkapazität gilt der günstige AP1, bei Überschreitung ein AP2 von 200 bis 350 Prozent des AP1.
Erzeuger
Einspeiseentgelt neu
Neue Erzeugungsanlagen zahlen einen bundeseinheitlichen Kapazitätspreis, anfänglich rund 4 bis 7 €/kW/Jahr, EU-rechtlich gedeckelt.
Wo die Konflikte liegen
Verbände
BDEW warnt vor Volldynamik
Der BDEW beurteilt den Kurs zu volldynamischen Netzentgelten als technisch anspruchsvoll und praxiskritisch.
Speicher
§118-Bestandsschutz umstritten
Der BEE mahnt Vertrauens- und Bestandsschutz für Batteriespeicher nach §118 Abs. 6 EnWG an und lehnt Einspeiseentgelte ab.
Was zu tun istWer als Industrie, Direktvermarkter, Speicher- oder Erzeugungsbetreiber betroffen ist, muss die Stellungnahme bis 18.09.2026 einreichen und die Kalkulation für das Bestellkapazitäts- und Einspeiseentgeltmodell ab 2029 jetzt anstoßen.
GBK-25-01-1#3
Aktenzeichen der Festlegung
2029
Start der neuen Systematik
4-7 €/kW/a
Einspeiseentgelt anfänglich
200-350 %
AP2 relativ zu AP1
Quellen
- BNetzA — Festlegungsverfahren AgNes (GBK-25-01-1#3) — Konsultation, Frist 18.09.2026
- BNetzA-Pressemitteilung 1112856 — Start Konsultation, Erlass Ende 2026
- Raue — Analyse Festlegungsentwurf — Bestellkapazitätsmodell, AP1/AP2 200-350%
- Rödl & Partner — AgNes ab 2029 — Einspeiseentgelt 4-7 €/kW/a
- pv magazine / BDEW — Kritik Volldynamik