MarketTracerStory des Tages
28.08.2026
Die Netzentgelt-Reform, die keine Marktrolle auslässt

AgNes: BNetzA stellt die Stromnetzentgelte ab 2029 auf ein Kapazitätsmodell um

Die Große Beschlusskammer der BNetzA hat ihren 198-seitigen AgNes-Festlegungsentwurf (GBK-25-01-1#3) zur Konsultation gestellt — die tiefste Reform der Netzentgeltsystematik Strom seit der StromNEV. Erstmals sollen Erzeuger einen Kapazitätspreis zahlen, Industrieverbraucher wechseln in ein AP1/AP2-Kapazitätsmodell, Speicher behalten Vertrauensschutz. Die Stellungnahmefrist läuft nur noch bis 18. September 2026 — danach soll die finale Festlegung Ende 2026 folgen.
18.09.2026
Ende der Konsultationsfrist
Vollständiger Festlegungsentwurf (198 Seiten), veröffentlicht am 6. August 2026 unter GBK-25-01-1#3; Inkrafttreten des neuen Entgeltsystems zum 1. Januar 2029.
Erzeuger
Kapazitätspreis erstmals fällig
Bislang entgeltbefreite Erzeugungsanlagen sollen ab 2029 einen jährlichen, EU-rechtlich gedeckelten Kapazitätspreis von zunächst rund 4–7 €/kW/Jahr tragen.
ab 2029
Industrie >100.000 kWh
Systemwechsel zu AP1/AP2
Das Leistungs-/Arbeitspreismodell weicht einem Kapazitätspreis plus zwei Arbeitspreisen — AP2 (über bestellter Kapazität) liegt bei 200–350 % von AP1.
kapazitätsbasiert
Speicher & Elektrolyseure
Vertrauensschutz bleibt
Bestandsspeicher behalten die §-118-Befreiung; neue Kapazitätsentgelte greifen erst bei finaler Investitionsentscheidung ab 1.1.2027, Elektrolyseure erhalten eine Sonderbehandlung.
§ 118 Abs. 6 EnWG
Frist
Nur noch Wochen für Stellungnahmen
Die formelle Konsultation endet am 18. September 2026; die finale Rahmenfestlegung ist für Ende 2026 vorgesehen.
Q4 2026
Dynamik
Zeitvariable Entgelte verschoben
Die dynamische Netzentgeltkomponente startet entgegen früherer Pläne nicht 2029, sondern frühestens 2030 und gestuft.
ab 2030
Was zu tun istErzeuger, Industrie mit Eigenerzeugung, Direktvermarkter und Speicherbetreiber müssen jetzt ihre Kostenmodelle ab 2029 durchrechnen und bis zum 18. September Stellung nehmen — danach ist der Gestaltungsspielraum verspielt.
4–7 €/kW/a
Erzeuger-Kapazitätspreis (Start)
198 S.
Umfang Festlegungsentwurf
200–350 %
AP2 relativ zu AP1 (Industrie)
1.1.2029
Start neues Entgeltsystem
Quellen