MarketTracerStory des Tages
26.08.2026
Die Systematik, die 2029 die ganze Netzwelt umbaut

AgNes-Entwurf: BNetzA belastet Erzeuger erstmals mit Netzentgelten — Konsultation bis 18. September

Die Bundesnetzagentur hat am 6. August 2026 den vollständigen Festlegungsentwurf zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) veröffentlicht — rund 198 Seiten, die ab 1.1.2029 die Verteilung von jährlich rund 37 Mrd. € Netzkosten neu ordnen. Kern: Erzeugungsanlagen zahlen erstmals ein Einspeiseentgelt, Prosumer bekommen einen Grundpreisaufschlag, dynamische Entgelte folgen gestaffelt. Die öffentliche Konsultation läuft nur noch bis 18. September 2026 — danach soll die Festlegung noch 2026 beschlossen werden.
18.09.2026
Ende der Konsultationsfrist
Der endgültige Erlass der Rahmenfestlegung soll Ende 2026 erfolgen; konkretisierende Folgefestlegungen folgen in 2027. (BNetzA, PM 06.08.2026)
Erzeuger
Einspeiseentgelt neu
Erzeugungsanlagen werden ab 2029 erstmals über einen jährlichen Kapazitätspreis (Mai-Stand: 4–7 €/kW/Jahr) an den Netzentgelten beteiligt.
ab 2029
Prosumer
Aufschlag auf Grundpreis
Verbraucher mit eigener Erzeugung sollen in der Niederspannung einen Grundpreisaufschlag von 70–90 % tragen.
Niederspannung
Wälzung
Kosten nach Verbrauch
Vorgelagerte Netzkosten werden ab 1.1.2029 systematisch neu nach Stromverbrauchsmenge geschlüsselt.
Kostenwälzung
Bestandsschutz
20 Jahre Vertrauensschutz
Bestandsanlagen sollen 20 Jahre ab Erstinbetriebnahme von Netzentgelten mit Finanzierungsfunktion befreit bleiben.
Bestandsanlagen
Speicher
Dynamische Entgelte ab 2030
Dynamische Netzentgelte für Speicher kommen frühestens 2030 (spätestens 2033), § 118 EnWG-Schutz für Bestandsspeicher bleibt.
2030–2033
Einspeiser
Dynamik ab 2032
Für Einspeiser sind dynamische Netzentgelte frühestens 2032, spätestens 2035 vorgesehen.
2032–2035
Was zu tun istNetzbetreiber, Direktvermarkter und Industrie mit Eigenerzeugung sollten den Entwurf jetzt gegen ihre Investitions- und Betriebskalkulation prüfen und bis 18.9. Stellung nehmen — nach 2026 ist die Systematik für die Regulierungsperiode ab 2029 gesetzt.
~37 Mrd. €
jährl. Netzkosten zur Neuverteilung
4–7 €/kW/a
Kapazitätspreis Erzeuger (Mai-Stand)
70–90 %
Grundpreisaufschlag Prosumer
~198 S.
Umfang Festlegungsentwurf
Quellen