MarketTracerStory des Tages
25.08.2026
Das Ende der Einspeise-Freiheit — 198 Seiten, die die Erzeuger-Seite umbauen

AgNes: BNetzA lässt Erzeuger und Speicher ab 2029 erstmals Netzentgelte zahlen — Konsultation bis 18. September

Die Bundesnetzagentur hat mit dem AgNes-Festlegungsentwurf (Az. GBK-25-01-1#3, 198 Seiten) erstmals den vollständigen Rechtstext der neuen Strom-Netzentgeltsystematik vorgelegt. Kern: Ein Einspeiseentgelt von zunächst 4 bis 7 €/kW/Jahr beendet die jahrzehntelange Entgeltbefreiung von Erzeugern und Speichern. Die Branche läuft Sturm — die Konsultation läuft noch bis 18. September 2026, die finale Festlegung ist für Ende 2026 geplant.
4–7 €/kW/a
Einspeiseentgelt ab 2029
„Das Einspeiseentgelt wird zu Beginn voraussichtlich 4 bis 7 Euro/kW/Jahr betragen.“ — BNetzA
Erzeuger
Einspeiseentgelt statt Nulltarif
Neue Erzeugungsanlagen zahlen ab 2029 erstmals einen jährlichen Kapazitätspreis von 4–7 €/kW; Bestandsanlagen bleiben 20 Jahre ab Inbetriebnahme ausgenommen.
ab 01.01.2029
Speicher
§-118-Schutz mit Stichtag
Die 20-jährige Entgeltbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG bleibt nur für Speicher erhalten, die bis 4. August 2029 in Betrieb gehen.
FID-Zeitfenster
Dynamik
Zeitvariable Entgelte später
Dynamische, zeit- und ortsvariable Netzentgelte für Speicher sollen frühestens 2030 kommen, möglichst bis 2033.
gestaffelt ab 2030
Frist
Konsultation bis 18.09.2026
Stellungnahmen sind bei der Großen Beschlusskammer Energie bis zum 18. September 2026 (Eingang) einzureichen.
GBK-25-01-1#3
Widerstand
Branche läuft Sturm
Verbände kritisieren Einspeiseentgelte und den verpflichtenden Baukostenzuschuss (BKZ) für Neuanlagen als Investitionsrisiko für die Energiewende.
Erzeuger & Speicher
Fahrplan
Finale Festlegung Ende 2026
Die Rahmenfestlegung soll bis Jahresende ergehen, damit die neue Systematik zur Regulierungsperiode ab 1. Januar 2029 greift.
Rahmenfestlegung
Was zu tun istErzeuger-, Speicher- und Elektrolyseur-Projekte sollten die 4–7 €/kW/Jahr jetzt in ihre Business Cases einpreisen, den § 118-Stichtag 4.8.2029 in der Zeitplanung sichern und bis 18. September Stellung nehmen.
198
Seiten Festlegungsentwurf
18.09.2026
Ende der Konsultation
20 Jahre
Bestandsschutz-Ausnahme
01.01.2029
Geltungsbeginn
Quellen