MarketTracerStory des Tages
24.08.2026
Das Ende der entgeltfreien Einspeisung — die Uhr läuft bis 18.9.

AgNes bringt Erzeugern ab 2029 ein Einspeiseentgelt von 4–7 €/kW — die Konsultation endet am 18. September

Die Große Beschlusskammer der BNetzA hat am 6. August den vollständigen AgNes-Festlegungsentwurf (198 Seiten, GBK-25-01-1#3) zur Konsultation gestellt. Erstmals sollen Erzeugungsanlagen ab 30 kW ab 2029 ein kapazitätsbezogenes Einspeiseentgelt zahlen — ein Systembruch für die Wirtschaftlichkeit von Wind- und PV-Projekten. Die Frist für Stellungnahmen läuft am 18. September 2026 ab; die finale Festlegung ist noch für Ende 2026 geplant.
18.09.2026
Ende der Konsultationsfrist
Stellungnahmen können bis zum 18. September 2026 (Eingang) bei der Beschlusskammer eingereicht werden. Der Abschluss durch finale Festlegung ist Ende 2026 geplant, das neue System gilt ab 1.1.2029.
Erzeuger
Einspeiseentgelt neu
Anlagen ab 30 kW zahlen ab 2029 ein reines Kapazitätsentgelt im Korridor 4–7 €/kW/Jahr — unabhängig von der tatsächlichen Netzwirkung.
ab 2029
Speicher
Vertrauensschutz bleibt
Die Vollbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG für Speicher und Elektrolyseure wird nicht berührt; künftig nur Kapazitätspreis, kein Arbeitspreis.
§ 118 EnWG
Industrie
Kapazität statt Leistung
Für Verbraucher über 100.000 kWh ersetzt ein Kapazitätspreis (€/kW/Jahr) plus Aufschlag bei Überschreitung den heutigen Leistungspreis.
>100 MWh/a
Branche
Wirtschaftlichkeit bedroht
Verbände warnen: steigende Fixkosten treffen den weiteren Wind- und PV-Ausbau, ohne Anpassung von EEG-Höchstwerten kippt die Projektrechnung.
BEE, BDEW
Speicher-Risiko
16 GW auf der Kippe
Die Speicherbranche sieht ohne dauerhaften Vertrauensschutz Milliardeninvestitionen und bis zu 16 GW Batterieleistung gefährdet.
Frist 4.8.2029 IBN
Was zu tun istErzeuger, Direktvermarkter und Speicherbetreiber sollten ihre Business Cases jetzt auf das 4–7 €/kW-Szenario stressen und bis 18. September eine Stellungnahme platzieren — nach der Frist wird nur noch der finale Rechtstext verhandelt.
4–7 €/kW
Einspeiseentgelt-Korridor p.a.
30 kW
Schwelle für Erzeuger
198 S.
Festlegungsentwurf GBK-25-01-1#3
1.1.2029
geplantes Inkrafttreten
Quellen