MarketTracerStory des Tages
18.08.2026
Die Netzentgelt-Uhr tickt — Erzeuger zahlen erstmals mit
AgNes-Konsultation läuft: Bis 18. September 2026 entscheidet sich das Netzentgelt-System ab 2029
Die Bundesnetzagentur hat am 6. August 2026 den vollständigen Festlegungsentwurf zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgelegt und die finale Konsultation gestartet. Der rund 200 Seiten starke Entwurf löst die StromNEV ab: Erstmals werden Erzeuger und Einspeiser über einen Kapazitätspreis an den Netzkosten beteiligt. Wer bis zum 18.09.2026 keine Stellungnahme einreicht, verliert den Einfluss auf ein System, das ab 2029 gilt.
4–7 €/kW/a
Einspeiseentgelt für Erzeuger ab 2029
Erzeuger sollen künftig durch einen begrenzten jährlichen Kapazitätspreis zur Finanzierung der Netze beitragen; das Einspeiseentgelt wird zu Beginn voraussichtlich 4 bis 7 Euro/kW/Jahr betragen. (BNetzA)
Was der Entwurf ändert
Systemwechsel
StromNEV läuft aus
StromNEV und ARegV treten zum 31.12.2028 außer Kraft; das neue AgNes-Regime gilt ab 2029.
Erzeuger
Einspeiser zahlen mit
Erstmals Kapazitätspreis von 4–7 €/kW/a für Erzeuger; Bestandsanlagen für 20 Jahre ab Inbetriebnahme ausgenommen.
Verbraucher
Kapazitätspreis statt Leistungspreis
Für größere Verbraucher zwei Arbeitspreise plus Kapazitätspreis; höherer Arbeitspreis bei Bezug über der bestellten Menge.
Sonderfälle & Fristen
Wasserstoff
Elektrolyseure privilegiert
Elektrolyseure für grünen/kohlenstoffarmen Wasserstoff zahlen ein reines Kapazitätsentgelt statt Arbeitsentgelt.
Industrie
Bandlast verlängert
Die Bandlastregelung nach §19 Abs. 2 StromNEV gilt für Bestandskunden bis Ende 2031 weiter.
Deadline
Konsultation bis 18.09.2026
Rund 200 Seiten Entwurf; Stellungnahmen bis 18.09.2026, Beschluss der Rahmenfestlegung noch 2026 geplant.
Was zu tun istNetzbetreiber, Direktvermarkter und Industrie mit Eigenerzeugung müssen jetzt ihre Betroffenheit rechnen und bis 18.09. Stellung nehmen — nach dem Beschluss Ende 2026 stehen die Netzentgelt-Kalkulationen für 2029 ff. fest.
06.08.2026
Entwurf veröffentlicht
18.09.2026
Ende Konsultation
31.12.2028
StromNEV/ARegV außer Kraft
2029
Start neues System
Quellen
- BNetzA — Festlegungsverfahren AgNes — Stellungnahmefrist 18.09.2026, Beschluss noch 2026 geplant
- BNetzA-Presse — Überlegungen zur Netzentgeltreform — Einspeiseentgelt 4–7 €/kW/Jahr
- ZFK — AgNes-Festlegungsentwurf — Grundpreis, Prosumer, Speicher, zwei Arbeitspreise
- energieundrecht.com / cleanthinking.de — Bandlast §19(2) bis 2031, Bestandsschutz 20 Jahre