MarketTracerStory des Tages
16.08.2026
Der Rechtstext, der die StromNEV beerbt — 198 Seiten, eine Frist
AgNes-Festlegung: Bis 18. September 2026 entscheidet sich die Netzentgelt-Zukunft
Die Große Beschlusskammer Energie der BNetzA hat am 6. August erstmals den vollständigen Rechtstext zur neuen Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgelegt — 198 Seiten, Aktenzeichen GBK-25-01-1. Sie ersetzt die zum 31.12.2028 auslaufende StromNEV und bringt ab 2029 erstmals Einspeiseentgelte für Erzeuger und Netzentgelte für Batteriespeicher. Die Konsultationsfrist läuft nur bis zum 18. September — danach ist die Systematik für die kommende Regulierungsperiode weitgehend gesetzt.
18.09.2026
Ende der Konsultationsfrist
Stellungnahmen können bis zum 18. September 2026 (Eingang) bei der Beschlusskammer eingereicht werden. (Kanzlei Raue, zum Festlegungsentwurf GBK-25-01-1)
Was sich strukturell ändert
Paradigmenwechsel
Kapazitätspreis statt Leistungspreis
Ab 100.000 kWh/Jahr ersetzt ein ex-ante bestellter Kapazitätspreis (€/kW/a) die Bemessung an der Jahreshöchstlast; Mengen über der Bestellung kosten AP2 in Höhe von 200–350 % des AP1.
Neue Belastung
Einspeiseentgelt für Erzeuger
Erstmals zahlen Erzeugungsanlagen ein Einspeiseentgelt — zum Start voraussichtlich 4–7 €/kW/a, das über die Jahre bis zu 2 Mrd. €/a zu den Netzkosten beitragen kann.
Speicher
Vertrauensschutz für Bestandsspeicher
Netzentgelte für Bestandsspeicher greifen erst nach Auslaufen der §-118-EnWG-Sonderregelung — Investitionsschutz nur bei dokumentierter Investitionsentscheidung.
Zeitschiene & Handlungsdruck
Rechtsrahmen
StromNEV läuft aus
Die StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft — eine Nachfolge per BNetzA-Festlegung ist auch wegen der EuGH-Rechtsprechung zur Regulierungskompetenz zwingend.
Industrie
Bandlast-Schutz endet 2031
Die Bandlastregelung nach § 19 StromNEV bleibt für Bestandskunden nur bis Ende 2031 gesichert — danach greift die kapazitätsbasierte Systematik voll.
Was zu tun istNetzbetreiber, Industrie mit Eigenerzeugung, Direktvermarkter und Speicherbetreiber sollten den 198-Seiten-Entwurf jetzt gegen die eigene Kosten- und Investitionsplanung rechnen und bis 18.09. eine Stellungnahme einreichen — nach der Frist ist die Systematik für die Regulierungsperiode ab 2029 kaum noch verhandelbar.
198 Seiten
Festlegungsentwurf AgNes
4–7 €/kW/a
Einspeiseentgelt zum Start
200–350 %
AP2 im Verhältnis zu AP1
01.01.2029
geplantes Inkrafttreten
Quellen
- BNetzA — Festlegungsverfahren AgNes (GBK-25-01-1) — Verfahrensseite, Veröffentlichung Entwurf 06.08.2026
- BNetzA-Pressemitteilung — Überlegungen zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom — 27.05.2026, Kapazitätspreis / Einspeiseentgelt / §118
- Kanzlei Raue — Analyse AgNes-Festlegungsentwurf — Frist 18.09.2026, AP2 200–350 %, StromNEV-Auslauf
- pv magazine — Konsultation für finalen AgNes-Entwurf eröffnet — 06.08.2026, Batteriespeicher & Einspeiseentgelte
- CMS — Update zum AgNes-Verfahren — StromNEV-Auslauf 31.12.2028, EuGH-Bezug