MarketTracerStory des Tages
15.08.2026
Der Rechtstext liegt auf dem Tisch — die Uhr läuft bis 18. September

AgNes: Erstmals steht der volle Netzentgelt-Umbau als Rechtstext — 198 Seiten, Frist 18.09.2026 Erzeuger und Speicher zahlen ab 2029 mit

Die Bundesnetzagentur hat den vollständigen Festlegungsentwurf AgNes (GBK-25-01-1#3) veröffentlicht — erstmals der komplette Rechtstext, der die StromNEV ab 2029 ersetzt. Kernbruch: Bislang entgeltbefreite Erzeugungsanlagen und Netzspeicher werden über einen Kapazitätspreis an der Netzfinanzierung beteiligt. Stellungnahmen laufen bis 18. September 2026; der Beschluss ist weiter für Ende 2026 vorgesehen.
18.09.2026
Ende der Konsultationsfrist
Die Systematik der Netzentgelte wird der Energieversorgung der Gegenwart und Zukunft nicht mehr gerecht. (BNetzA-Präsident zur AgNes-Reform)
Neu im System
Einspeiseentgelt für Erzeuger
Große Erzeugungsanlagen zahlen ab 2029 erstmals einen jährlichen Kapazitätspreis, anfangs voraussichtlich 4 bis 7 €/kW/Jahr — Steckersolar und Prosumer bleiben ausgenommen.
ab 2029 · 4–7 €/kW/a
40 Mio. Betroffene
Haushalte bleiben im alten Muster
In der Niederspannung bleibt es bei Grund- plus Arbeitspreis — neu sind bundesweit verbindliche Vorgaben inkl. Deckelung des Grundpreises, ohne systematische Mehrbelastung.
Niederspannung
Speicher-Vertrauensschutz
Befreiung bei Inbetriebnahme bis 2029
Die rückwirkende Streichung der Speicherbefreiung ist vom Tisch; Bestandsspeicher mit Investitionsentscheidung und Inbetriebnahme bis 4. August 2029 behalten Schutz.
§ 118 Abs. 6 EnWG
Kostenwälzung
Neuverteilung ab 1.1.2029
Vorgelagerte Netzkosten werden künftig nach Stromverbrauchsmenge geschlüsselt — die Verteilung zwischen den Netzbetreibern wird systematisch neu geordnet.
Start 01.01.2029
Später konkret
Industrieregeln erst Anfang 2027
Die atypische-Netznutzungs-Rabattstruktur gilt übergangsweise weiter; über Sondernetzentgelte für die Industrie wird per Folgefestlegung Anfang 2027 entschieden.
Folgefestlegung 2027
Was zu tun istWer Erzeugung, Speicher oder industrielle Bestellkapazität plant, sollte den Rechtstext jetzt gegen die eigene Kostenkalkulation ab 2029 prüfen und bis 18.09. Stellung nehmen — danach ist der Gestaltungsspielraum weitgehend zu.
198 S.
Umfang Festlegungsentwurf
4–7 €/kW/a
Einspeiseentgelt-Startwert
2029
Ablösung der StromNEV
~40 Mio.
Haushaltskunden Niederspannung
Quellen