MarketTracerStory des Tages
12.08.2026
Der Systemwechsel, der die Netzfinanzierung neu verdrahtet
AgNes-Entwurf steht: Ab 2029 zahlen erstmals auch Erzeuger und Speicher Netzentgelte
Die Bundesnetzagentur hat am 6. August 2026 den vollständigen Festlegungsentwurf zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgelegt — 198 Seiten, Konsultation bis 18. September, Beschluss noch 2026. Kern: Das Prinzip „nur Verbraucher zahlen" fällt, künftig werden auch Erzeugungsanlagen und Speicher über einen Kapazitätspreis an den Netzkosten beteiligt. Es ist der tiefste Eingriff in die Stromnetzentgelte seit der StromNEV.
4–7 €/kW/a
Kapazitätspreis für Erzeuger ab 1.1.2029
Netzentgelte werden erstmals nicht nur von Verbrauchern, sondern auch von Speichern und Erzeugern erhoben. (BNetzA-Überlegungen, Rödl-Analyse)
Was der Entwurf festschreibt
Neuer Zahler
Erzeuger erstmals in der Pflicht
Anlagen über 30 kW (Marktstammdatenregister) zahlen ab 1.1.2029 einen jährlichen Kapazitätspreis auf die vertragliche Anschlusskapazität — ohne Arbeitspreisanteil.
Bestandsschutz
Speicher behalten das § 118-Fenster
Speicher mit Inbetriebnahme bis 4.8.2029 behalten die 20-jährige Netzentgeltbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG — das FID-Fenster schließt sich aber.
Zeitachse
Dynamische Entgelte gestaffelt
Zeit- und ortsvariable Netzentgelte kommen für Speicher frühestens 2030, für Einspeiser frühestens 2032; das Konzept entwickelt die BNetzA ab 2027.
Verfahren & Wirkung
Frist
Konsultation bis 18. September
Stellungnahmen zum Az. GBK-25-01-1#3 sind bis 18.9.2026 möglich; die finale Festlegung soll noch 2026 ergehen.
Ausnahme
Prosumer bleiben außen vor
Heimspeicher und Kleinanlagen in der Niederspannung bis 30 kW zahlen kein gesondertes Erzeuger-Netzentgelt.
Was zu tun istBetreiber von Erzeugungs- und Speicheranlagen sollten jetzt Kapazitätspreis-Szenarien in Business-Cases einrechnen und — soweit möglich — Inbetriebnahmen vor dem 4.8.2029 sichern; Stellungnahmen zur Konsultation sind bis 18.9. einzureichen.
198 S.
Umfang Festlegungsentwurf
18.09.2026
Ende Konsultationsfrist
01.01.2029
Start Kapazitätspreis
> 30 kW
Schwelle Zahlungspflicht Erzeuger
Quellen
- BNetzA — Festlegungsverfahren AgNes — Az. GBK-25-01-1#3, Festlegungsentwurf & Gutachten, 6.8.2026
- Raue — AgNes-Festlegungsentwurf — 198 Seiten, Frist 18.9.2026, Beschluss 2026
- CMS Law — Update AgNes-Verfahren — Kapazitätspreis ab 1.1.2029, Schwelle 30 kW
- Rödl & Partner — Netzentgeltreform AgNes — Dynamische Entgelte Speicher 2030 / Einspeiser 2032
- pv magazine — § 118-Befreiung Speicher — IBN bis 4.8.2029, 20 Jahre Befreiung