MarketTracerStory des Tages
11.08.2026
Der Rechtstext liegt auf dem Tisch — 43 Tage bis zum Fristschluss

AgNes: BNetzA zieht Erzeuger ab 1. Januar 2029 in die Netzfinanzierung

Die Bundesnetzagentur hat am 6. August 2026 den vollständigen Festlegungsentwurf zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgelegt — 198 Seiten Rechtstext, Az. GBK-25-01-1#3. Erstmals sollen Erzeugungsanlagen über 30 kW über einen jährlichen Kapazitätspreis (Einspeiseentgelt) zur Netzfinanzierung beitragen. Stellungnahmen laufen bis 18. September 2026, die Festlegung soll noch 2026 beschlossen werden und ab 1. Januar 2029 gelten.
18.09.2026
Ende der Konsultationsfrist
„Es wird die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 18.09.2026 (Eingang) gegeben.“ — BNetzA, Festlegungsverfahren AgNes
Neu ab 2029
Einspeiseentgelt für Erzeuger
Anlagen über 30 kW Bruttoleistung zahlen erstmals einen jährlichen Kapazitätspreis — zu Beginn voraussichtlich 4 bis 7 €/kW/Jahr, zunächst ohne Arbeitspreisanteil.
§ Kapazitätspreis · ab 01.01.2029
Großverbraucher
Bestellkapazität statt Leistungsmessung
Oberhalb der Niederspannung wird ein Bestellkapazitätsmodell eingeführt: ein Kapazitätspreis plus zweiter, höherer Arbeitspreis bei Überschreiten der bestellten Menge.
Industrie & Gewerbe
Prosumer
Höherer Grundpreis statt Kapazitätsentgelt
PV-Eigenversorger zahlen künftig einen höheren, gedeckelten Grundpreis, aber keine Kapazitätsentgelte; für ~40 Mio. Haushalte in der Niederspannung bleibt die Grundstruktur.
Niederspannung
Dynamik gestaffelt
Zeitvariable Entgelte kommen später
Dynamische Netzentgelte greifen für Speicher frühestens 2030, für Einspeiser frühestens 2032 (möglichst bis 2035) — Offshore-Wind ausgenommen.
2030 / 2032–2035
Vertrauensschutz
Speicher-Schutz nach § 118 EnWG bleibt
Der Vertrauensschutz für Batteriespeicher nach § 118 EnWG bleibt erhalten; Bestandsspeicher werden erst nach Auslaufen der Sonderregelungen erfasst.
§ 118 EnWG
Was zu tun istErzeuger, Speicher- und Industriekunden sollten den 198-seitigen Entwurf jetzt auf Kostenwirkung durchrechnen und bis 18.09. eine Stellungnahme einreichen — nach Erlass Ende 2026 steht die Systematik ab 2029.
4–7 €
Einspeiseentgelt /kW/Jahr (Start)
30 kW
Schwelle für zahlungspflichtige Erzeuger
198 S.
Umfang des Festlegungsentwurfs
01.01.2029
geplantes Inkrafttreten
Quellen