MarketTracerStory des Tages
10.08.2026
Die Reform, die jeden Netznutzer trifft — und die Uhr läuft bis 18. September

BNetzA startet finale AgNes-Konsultation: Erzeuger und Prosumer zahlen ab 2029 mit

Die Bundesnetzagentur hat am 6. August die förmliche Konsultation des finalen Festlegungsentwurfs zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) eröffnet (GBK-25-01-1#3). Kern: Erzeugungsanlagen über 30 kW zahlen ab 2029 erstmals ein kapazitätsbasiertes Einspeiseentgelt, Prosumer einen kräftigen Grundpreisaufschlag. Stellungnahmen sind bis 18.09.2026 möglich, die Festlegung soll noch 2026 erlassen werden — sie ersetzt die StromNEV ab 2029.
18.09.2026
Frist für Stellungnahmen zum Festlegungsentwurf
"Auf dem Weg zu mehr Flexibilität und Systemeffizienz im Strommarkt liegen wir gut im Zeitplan." — Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur
Erzeuger
Einspeiseentgelt ab 2029
Anlagen über 30 kW installierter Leistung zahlen erstmals einen jährlichen Kapazitätspreis — voraussichtlich 4 bis 7 €/kW/Jahr, ohne Arbeitspreisanteil.
ab 1.1.2029
Prosumer
Aufschlag auf den Grundpreis
Haushalte und Kleingewerbe mit eigener Erzeugung zahlen einen Grundpreisaufschlag von 70 bis 90 Prozent; Steckersolar und Heimspeicher bis 30 kW bleiben ausgenommen.
Niederspannung
Speicher
Dynamische Entgelte später
Für Speicher sollen dynamische Netzentgelte frühestens 2030, möglichst bis 2033 eingeführt werden — der § 118-Schutz bleibt zunächst erhalten.
2030–2033
Verbände
Diskriminierungsvorwurf
BEE und BVES kritisieren den Prosumer-Aufschlag scharf; der BEE sieht eine mögliche Verletzung von EU-Recht durch einseitige Belastung von Prosumern.
BEE, BVES, VKU, BDEW
Verfahren
Entscheidung noch 2026
Nach der Konsultation will die BNetzA die Rahmenfestlegung bis Jahresende erlassen — den Marktakteuren bleiben danach rund zwei Jahre bis zum Inkrafttreten.
GBK-25-01-1#3
Was zu tun istNetzbetreiber, Direktvermarkter und Betreiber von Erzeugungs- und Speicheranlagen sollten den Entwurf jetzt auf Betroffenheit prüfen und bis 18.09. Stellung nehmen — die Kostenwälzung und neue Einspeiseentgelte ab 2029 verändern Wirtschaftlichkeitsrechnungen für PV, Wind und Prosumer-Geschäftsmodelle grundlegend.
4–7 €/kW/a
Kapazitätspreis Erzeuger ab 2029
70–90 %
Grundpreisaufschlag Prosumer
>30 kW
Schwelle Einspeiseentgelt
2029
Ablösung der StromNEV
Quellen