MarketTracerStory des Tages
08.08.2026
Die Netzrechnung wird neu verteilt — und Erzeuger zahlen erstmals mit

AgNes: BNetzA stellt den 198-Seiten-Entwurf zur Konsultation — Frist 18. September

Die Bundesnetzagentur hat am 6. August 2026 den vollständigen Festlegungsentwurf zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) veröffentlicht und konsultiert ihn bis zum 18. September 2026. Die Festlegung soll noch Ende 2026 erlassen werden, ersetzt ab 2029 die StromNEV und beteiligt erstmals auch Erzeugungsanlagen über einen Kapazitätspreis an der Netzfinanzierung. Präsident Müller sieht die Reform „gut im Zeitplan".
18.09.2026
Ende der Konsultationsfrist
"Nach der heute gestarteten Konsultation wollen wir mit einer Festlegung zum Jahresende den Strommarktakteuren zwei Jahre Zeit für die Umsetzung geben." — Klaus Müller, BNetzA
Neu in der Pflicht
Erzeuger zahlen mit
Bisher entgeltbefreite Erzeugungsanlagen sollen künftig einen begrenzten jährlichen Kapazitätspreis zur Netzfinanzierung leisten — kein Arbeitspreis.
ab 2029
Prosumer
Aufschlag bis zu 90 %
Haushalte mit Eigenerzeugung hinter dem Netzanschluss werden über einen Prosumeraufschlag stärker am Grundpreis beteiligt.
Niederspannung
Zeitplan
StromNEV läuft aus
Die Rahmenfestlegung ersetzt die Stromnetzentgeltverordnung ab 2029; dynamische, zeitvariable Entgelte folgen gestaffelt.
Speicher ab 2030, Einspeiser ab 2032
Was zu tun istNetzbetreiber, Direktvermarkter und Betreiber von Erzeugungs- und Speicheranlagen sollten den Entwurf jetzt gegen ihre Assetstruktur prüfen und fristgerecht bis 18.09. Stellung nehmen — die Systematik ab 2029 verschiebt Kostenlasten spürbar.
~198 S.
Umfang Festlegungsentwurf
2029
Start neue Systematik
4–7 €/kW/a
Eckwert Kapazitätspreis (Mai-Konzept)
bis 90 %
Prosumeraufschlag
Quellen