MarketTracerStory des Tages
04.08.2026
Deutschlands erster Kapazitätsmarkt läuft — mit einem Konstruktionsfehler
StromVKG: Erste Gaskraftwerks-Ausschreibung endet am 8. September 2026 — ohne EU-Genehmigung
Die Bundesnetzagentur hat am 21. Juli die erste Ausschreibung für Langzeitkapazitäten nach dem frisch in Kraft getretenen StromVKG gestartet: 4.500 MW reduzierte Leistung, Gebotstermin 8. September 2026. Bieter müssen ihre Angebote abgeben, obwohl die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission noch fehlt — Zuschläge darf die BNetzA erst danach erteilen. Es ist der Startschuss für den Umbau vom Energy-Only-Markt zum Kapazitätsmarkt.
8.9.2026
Gebotstermin 1. Runde — 4.500 MW reduzierte Leistung
Das Zuschlagsverfahren darf die Bundesnetzagentur jedoch erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durchführen. (BNetzA-Bekanntmachung 1. Gebotstermin)
Das Ausschreibungsdesign
Volumen
2 × 4,5 GW rL noch 2026
Zwei Runden — 8. September und Dezember 2026 — mit je 4.500 MW reduzierter Leistung, zusammen rund 10 GW Gaskraftwerksleistung.
Vergütung
Höchstwert 244.000 €/MW·a
Gesetzlicher Höchstwert je Megawatt reduzierter Leistung und Jahr; Kritiker halten ihn für neue Anlagen für zu niedrig.
Bindung
15 Jahre ab 1.11.2031
Bezuschlagte Anlagen verpflichten sich für einen Verpflichtungszeitraum von bis zu 15 Jahren, beginnend mit dem Zieljahr 2031.
Der Genehmigungs-Vorbehalt
Risiko
Gebote vor Brüssels Ja
Unternehmen müssen kalkulieren und bieten, ohne dass die EU-Beihilfegenehmigung vorliegt — Rechts- und Planungsunsicherheit.
Kritik
Auf Gas verengt
BEE und Speicherverband rügen das Übergewicht der Langzeitkapazitäten (9 GW ggü. 2 GW) und die Benachteiligung von Speichern und Flexibilität.
Was zu tun istWer bieten will, muss bis 8. September Angebote und Sicherheiten kalkulieren — trotz offener EU-Genehmigung; prüfen Sie die Rückgabeoptionen bei Zuschlag und die Höchstwert-Wirtschaftlichkeit Ihrer Projekte.
10.7.2026
StromVKG passiert Bundesrat
244.000 €
Höchstwert je MW rL·a
9 GW rL
Zielvolumen beide Runden 2026
1.11.2031
Beginn Erbringungszeitraum
Quellen
- BNetzA-Pressemitteilung — Start der Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten nach StromVKG, 21.07.2026
- BNetzA-Bekanntmachung 1. Gebotstermin (8. September 2026) — § 3 Abs. 1 Nr. 1 StromVKG; Zuschlag erst nach EU-Genehmigung
- StromVKG, Gesetzestext — Höchstwert 244.000 €/MW rL·a; Verpflichtungszeitraum ab 1.11.2031
- BDEW — StromVKG beschlossen — Genehmigungsvorbehalt, Zuschlag erst nach EU-Ja
- pv magazine Deutschland — BNetzA startet erste StromVKG-Ausschreibung, 21.07.2026