MarketTracerStory des Tages
03.08.2026
Der Systemwechsel, der schon Gebote sammelt, bevor das Gesetz gedruckt ist

Kapazitätsmarkt startet: 4.500 MW bis zum 8. September

Die Bundesnetzagentur hat am 21. Juli 2026 die erste Ausschreibung nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) eröffnet — der Einstieg in den Kapazitätsmarkt und damit die Abkehr vom reinen Energy-Only-Markt. Zum ersten Gebotstermin am 8. September 2026 werden 4.500 MW reduzierte Leistung ausgeschrieben, ein zweiter Termin am 22. Dezember bringt das Volumen 2026 auf rund 9 GW. Pikant: Die Auktion läuft, obwohl die beihilferechtliche EU-Genehmigung fehlt — Zuschläge dürfen erst danach ergehen.
8. September 2026
Erster Gebotstermin
Zum ersten Gebotstermin 8. September 2026 werden insgesamt 4.500 Megawatt reduzierte Leistung ausgeschrieben. — BNetzA
Volumen
2 × 4,5 GW in 2026
Je 4.500 MW reduzierte Leistung am 8. September und 22. Dezember 2026; nicht vergebenes Volumen der ersten Runde wandert in die zweite.
Langzeitkapazitäten
Preisdeckel
244.000 €/MWrL·Jahr
Gesetzlicher Höchstwert je Megawatt reduzierter Leistung und Jahr für Langzeit-Erzeugungskapazitäten.
StromVKG-Höchstwert
Bindung
15 Jahre, Start 11/2031
Zuschläge gelten für einen einheitlichen Verpflichtungszeitraum von 15 Jahren, beginnend am 1. November 2031.
§ 73 StromVKG
Beihilferecht
Zuschlag erst nach Brüssel
Das Gesetz enthält einen Genehmigungsvorbehalt: ausgeschrieben werden darf ohne EU-Segen, zugeschlagen erst nach beihilferechtlicher Genehmigung.
BDEW / EU-Kommission
Rechtsstand
Gesetz noch nicht verkündet
Bundestag (9. Juli) und Bundesrat (10. Juli 2026) haben zugestimmt; bis zur Verkündung im Bundesanzeiger ist das StromVKG formal nicht in Kraft.
Schwebezustand
Gebot
reduzierte Leistung ≥ 1 MW, bis 8.9.2026
→
Höchstwert-Auktion
Deckel 244.000 €/MWrL·Jahr
→
EU-Genehmigung
Voraussetzung für Zuschlag
→
Lieferung
15 Jahre ab 1.11.2031
Was zu tun istErzeuger und Speicherbetreiber müssen die Gebotsstrategie bis 8. September finalisieren — trotz Restrisiko, dass ohne EU-Genehmigung kein Zuschlag ergeht; Versorger und Trading-Heads sollten die Umlagefinanzierung und den Systemwechsel weg vom Energy-Only-Markt in ihre Preis- und Beschaffungsmodelle einpreisen.
9 GW
Ausschreibung 2026 (2 Termine)
244.000 €
Höchstwert je MWrL·Jahr
15 Jahre
Verpflichtungszeitraum
1.11.2031
Start Lieferpflicht
Quellen