MarketTracerStory des Tages
29.07.2026
Der Anschlussanspruch, der zur Verhandlungsmasse wird
Kabinett beschließt Netzpaket: Redispatch-Vorbehalt kippt den Entschädigungsanspruch für Neuanlagen
Das Bundeskabinett beschließt am 29. Juli 2026 das Netzpaket und die EEG-Novelle 2027. Kernstück ist der Redispatch-Vorbehalt: In kapazitätslimitierten Netzgebieten sollen Netzbetreiber neue Erneuerbaren-Anlagen nur noch anschließen müssen, wenn diese auf die Redispatch-Entschädigung verzichten. Parallel fällt die feste Einspeisevergütung – die Direktvermarktung wird zur Pflicht.
5 %
Abregelungsschwelle für kapazitätslimitierte Gebiete
Die Schwelle für solche Gebiete hob das Ministerium von 3 auf 5 Prozent der jährlichen Redispatchmaßnahmen an. (ad-hoc-news, 29.07.2026)
Die Mechanik des Vorbehalts
Auslöser
Kapazitätslimitiertes Gebiet
Netzbetreiber können Gebiete mit hoher Abregelungsquote für bis zu zehn Jahre als kapazitätslimitiert ausweisen.
Schwelle
Von 3 auf 5 Prozent
Erst ab 5 % jährlicher Abregelung greift die Einstufung – das BMWE hob die Schwelle nach Kritik an.
Preis des Anschlusses
Verzicht statt Entschädigung
Neue Anlagen erhalten dort nur Netzzugang, wenn sie bei Redispatch-Abregelung auf finanziellen Ausgleich verzichten.
Was parallel kippt
EEG-Novelle 2027
Ende der festen Vergütung
Für Neuanlagen entfällt die garantierte Einspeisevergütung; sie müssen ihren Strom direkt vermarkten.
Direktvermarktung
Pflicht ab 25 kW
Die Direktvermarktungspflicht wird auf kleine PV-Anlagen ausgeweitet – kritisiert als technisch und wirtschaftlich hürdenreich.
▼ Risiko für Projektierer
In betroffenen Netzgebieten sinkt die Bankability von PV- und Windprojekten: Abregelung ohne Entschädigung belastet die Finanzierung – Grüne, WWF und EE-Verbände warnen zudem vor europarechtlichen Bedenken beim Einspeisevorrang.
▲ Chance für Netzbewirtschaftung
Der Bund setzt stärker auf Bewirtschaftung vorhandener Netzkapazität statt reinen Ausbau – Ministerin Reiche will 'unkoordinierten Zubau' bremsen und Redispatch-Kosten dämpfen.
Was zu tun istProjektierer und Direktvermarkter sollten jetzt ihre Pipeline auf potenziell kapazitätslimitierte Netzgebiete screenen und die Finanzierungsmodelle auf den möglichen Entschädigungsverzicht stresstesten – der Gesetzestext geht nach dem Kabinett in Bundestag und Bundesrat, Änderungen bleiben möglich.
29.07.2026
Kabinettsbeschluss Netzpaket & EEG
3 → 5 %
angehobene Abregelungsschwelle
bis 10 J.
Ausweisung als kapazitätslimitiert
ab 25 kW
neue Direktvermarktungspflicht
Quellen
- ad-hoc-news — 'Kabinett beschließt Netzpaket am 29. Juli' – Schwelle 3→5 %, Direktvermarktung ab 25 kW
- pv magazine Deutschland — Reiche schickt EEG & Netzpaket in die Verbändeanhörung, 20.07.2026
- ADVANT Beiten — Das BMWE-Netzpaket 2026 – Ausweisung kapazitätslimitierter Gebiete bis 10 Jahre, § 14 EnWG-E
- DIE ZEIT — EEG-Novelle: Reiche will bei Ökostromförderung weniger stark kürzen