MarketTracerStory des Tages
01.07.2026
Die Frist, die den Heizungsmarkt scharf schaltet

Wärmeplan-Stichtag für Großstädte abgelaufen — 30.06.2026 koppelt die 65-%-EE-Pflicht an

Zum 30. Juni 2026 endete die Frist des Wärmeplanungsgesetzes (WPG): Alle 80 deutschen Großstädte (>100.000 Einwohner) mussten einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Mit dem verstrichenen Stichtag greift in diesen Städten nun die 65-%-Erneuerbaren-Pflicht des § 71 GEG — zunächst für neu eingebaute Heizungen. Für Stadtwerke, Gasnetzbetreiber und Fernwärmeversorger wird der Plan zur strategischen Weichenstellung zwischen Netzausbau und Rückbau.
30.06.2026
WPG-Frist Großstädte
Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss bis zum 30. Juni 2026 ein Wärmeplan erstellt werden. (BMWSB)
GEG-Kopplung
65-%-EE für neue Heizungen
Nach Ablauf des Stichtags gilt § 71 GEG in Großstädten: neu eingebaute Heizungen müssen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
§ 71 GEG · ab 30.06.2026
Gebietsausweisung
Netzgebiet braucht Extra-Beschluss
Die Ausweisung als Wärmenetz- oder Wasserstoffnetz-Gebiet nach § 26 WPG entfaltet die Pflicht erst mit gesondertem Rats-Beschluss — nicht automatisch durch den Plan.
§ 26 WPG · Beschluss nötig
Übergang
Fünf Jahre Puffer im Bestand
Bestandsanlagen dürfen weiterlaufen; Übergangsfristen von bis zu fünf Jahren federn den Umstieg ab, bevor die volle EE-Anforderung bindet.
Bestand · Übergangsfrist
Netzbetreiber
Gas-Netz: Ausbau oder Rückbau
Der Wärmeplan signalisiert, wo das Gasnetz bestehen bleibt und wo Rückbau droht — mit direkter Folge für Abschreibungen und Investitionsplanung.
VNB / Gasnetz
Versorger
Fernwärme als Pflichtoption
Ausgewiesene Wärmenetz-Ausbaugebiete verschieben Nachfrage in Richtung Fernwärme — Chance und Ausbaudruck zugleich für Stadtwerke.
Fernwärme / Stadtwerke
▼ Risiko: Stranded Assets Gas
Als Rückbaugebiet markierte Quartiere entwerten Gasnetz-Investitionen; Refinanzierung über sinkende Anschlusszahlen wird fragil.
▲ Chance: Planungssicherheit
Verbindliche Wärmepläne geben Versorgern und Kunden erstmals eine belastbare Entscheidungsgrundlage für Wärmepumpe, Fernwärme oder Hybridlösung.
Was zu tun istNetz- und Wärmeversorger sollten jetzt prüfen, ob und wie ihre Kommune Gebiete nach § 26 WPG ausweist — davon hängen Gasnetz-Investitionen, Fernwärme-Ausbaupläne und Kundenkommunikation zur 65-%-Pflicht unmittelbar ab.
80
Großstädte >100.000 Ew. betroffen
65 %
EE-Pflicht neue Heizungen (§ 71 GEG)
30.06.2028
Frist kleinere Kommunen
bis 5 J.
Übergangsfrist Bestand
Quellen