MarketTracerStory des Tages
25.06.2026
Vom Steuerungsinstrument zur EU-Mindesterfüllung
Kabinett entkernt das Energieeffizienzgesetz — EMS-Pflicht erst ab 23,6 GWh statt 7,5
Das Bundeskabinett hat am 24. Juni 2026 die Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) beschlossen. Kern: Die nationalen Endenergie-Einsparverpflichtungen von Bund (45 TWh/Jahr) und Ländern (3 TWh/Jahr) entfallen, der Schwellenwert für verpflichtende Energiemanagementsysteme steigt von 7,5 auf 23,6 GWh, und die Abwärme-Nutzungspflicht für Unternehmen wird gestrichen. Das Gesetz wird damit auf das EU-Mindestmaß (EED III) zurückgeführt — unter dem Druck eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens.
23,6 GWh
Neue EMS-Pflichtschwelle (zuvor 7,5)
Energiemanagementsysteme wären künftig nur noch für sehr energieintensive Unternehmen vorgeschrieben — der Schwellenwert steigt von 7,5 auf 23,6 GWh. (DENEFF)
Was sich für Unternehmen ändert
Managementpflicht
EMS-Schwelle mehr als verdreifacht
Verpflichtende Energie- oder Umweltmanagementsysteme (ISO 50001 / EMAS) greifen erst ab 23,6 GWh Jahresverbrauch statt bisher 7,5 GWh.
Abwärme
Nutzungspflicht entfällt
Die generelle Pflicht zur Abwärmenutzung wird gestrichen und durch eine bloße Kosten-Nutzen-Analyse ersetzt.
Steuerungsverlust
Bund/Länder-Ziele fallen
Die Einsparverpflichtungen von 45 TWh (Bund) und 3 TWh (Länder) entfallen; 2030-Ziele gelten nur noch als indikative Beiträge, die 2045-Ziele sollen ganz wegfallen.
Rechenzentren & Verfahren
Rechenzentren
PUE-Grenzwert gelockert
Für ab Juli 2026 in Betrieb gehende neue Rechenzentren steigt der zulässige PUE-Wert von 1,2 auf 1,3; die Übergangsfrist wird von zwei auf vier Jahre verlängert.
Zeitplan
Bundestag vor Sommerpause
Vor der Sommerpause verbleiben zwei Sitzungswochen; der Bundesrat tagt am 10. Juli letztmalig — der Zeitdruck aus Brüssel bleibt hoch.
▼ Risiko: EU-Konflikt & Effizienzlücke
Verbände warnen vor möglichen weiteren EU-Vertragsverletzungsverfahren (Art. 8 EED) und dem Verlust des Mechanismus, der den Energieverbrauch systematisch senkt.
▲ Chance: Bürokratieabbau
KMU und mittelständische Betriebe unterhalb 23,6 GWh fallen aus den Pflichten heraus; Rechenzentren erhalten längere Fristen und planbarere Vorgaben.
Was zu tun istCompliance-Verantwortliche sollten prüfen, ob ihr Standort mit der neuen 23,6-GWh-Schwelle aus der EMS-Pflicht fällt — und parallel laufende Abwärme- und PUE-Projekte auf den geänderten Rechtsrahmen neu bewerten, bevor das Gesetz vor der Sommerpause final verabschiedet wird.
24.06.2026
Kabinettsbeschluss EnEfG-Novelle
7,5 → 23,6 GWh
EMS-Pflichtschwelle
45 / 3 TWh
Wegfall Einsparpflicht Bund / Länder
1,2 → 1,3
PUE-Grenzwert neue Rechenzentren
Quellen
- Bundesregierung — Mitteilung 'Weniger Bürokratie, mehr Energieeffizienz', 24.06.2026
- tagesschau.de — Bericht zur EnEfG-Änderung / O-Töne Reiche, 24.06.2026
- DENEFF — Analyse Schwellenwert 23,6 GWh & Wegfall Einsparpflichten
- Taylor Wessing — Überblick PUE-Grenzwerte Rechenzentren in der EnEfG-Novelle
- ZfK Energiegesetze-Ticker — Zeitplan Bundestag/Bundesrat & indikative Ziele