MarketTracerStory des Tages
22.06.2026
Der Stichtag, der die Redispatch-Abrechnung umkrempelt

BilAReM scharf ab 1. Juli 2026 — der bilanzielle Ausgleich wandert zum Netzbetreiber

Mit der Festlegung BK6-23-241 (erlassen 7. Mai 2026) startet zum 1. Juli 2026 der bilanzielle Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen (BilAReM) durch die Übertragungsnetzbetreiber. Die jahrelange BDEW-Übergangslösung, bei der Direktvermarkter und Bilanzkreisverantwortliche Fehlmengen selbst beschaffen mussten, wird abgelöst. Die Überführung der Anlagen ins Planwertmodell läuft schrittweise bis 31.12.2031.
01.07.2026
Start des bilanziellen Ausgleichs (BilAReM)
"Ab dem 1. Juli 2026 erfolgt der bilanzielle Ausgleich durch die Übertragungsnetzbetreiber nach Maßgabe der Festlegung, samt Anlage BilAReM." — BDEW
Mechanik
ÜNB übernimmt den Ausgleich
Statt eigener Ersatzbeschaffung durch den BKV erfüllt der ÜNB künftig den bilanziellen Ausgleich nach § 13a Abs. 1a EnWG.
Rechtsgrundlage EnWG
Modelle
Planwert- statt Prognosemodell
Anlagen werden schrittweise ins Planwertmodell überführt — Wirksamkeit nur zum Quartalsbeginn, frühestens ab 1.1.2027.
BilAReM Anlage 2
Recht
Drei Festlegungen, ein Dokument
BK6-23-241 fasst die bisherigen Redispatch-Festlegungen zusammen; MaBiS Kapitel 17 entfällt zum 30.9.2026.
BNetzA / BDEW
Akteure
Direktvermarkter raus aus der Zahlungskette
Der Gesetzgeber nimmt Direktvermarkter aus der bisher undurchsichtigen Entschädigungskette für Redispatch heraus.
WID / Branche
Risiko
Doppelausgleich-Gefahr
Branchenwarnung: Bei unsauberer Umstellung droht, dass Fehlmengen von BKV und Netzbetreiber gleichzeitig ausgeglichen werden.
Next Kraftwerke
Was zu tun istDirektvermarkter, BKV und Netzbetreiber sollten bis 1. Juli prüfen, ob ihre Bilanzkreis- und Fahrplanprozesse BilAReM-konform sind und das Doppelausgleich-Risiko ausgeschlossen ist — und die Quartals-Stichtage für die Planwertmodell-Überführung ab 2027 einplanen.
31.12.2031
Ende der schrittweisen Überführung ins Planwertmodell
~2,7–3 Mrd. €
Netzengpassmanagement-Kosten 2025 (Schätzung)
30.09.2026
Aufhebung MaBiS Kapitel 17
§ 13a Abs. 1a
EnWG-Anspruch auf bilanziellen Ausgleich
Quellen